Gestiegene Nachfrage bei Briefwahl
Wie das Kreiswahlbüro nach Rückfrage bei den Kommunen mitteilt, zeichnet sich schon jetzt eine deutliche Zunahme der Briefwähler bei der Landratswahl ab. Während bei der letzten Landratswahl 2015 am Ende nur rund 7 % der Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgegeben hatten, haben bereits jetzt gut 13 % der Wahlberechtigten Briefwahlunterlagen beantragt.
Seit dem 2. April können die Briefwahlunterlagen bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde beantragt werden. Dies ist auch jetzt noch möglich, entweder über den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder online unter www.wahlen.thueringen.de bzw. über die Internetseite der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich. Wahlberechtigte können bis zum 23. April um 18 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen.
Wenn ein Wahlberechtigter plötzlich erkrankt oder häusliche Quarantäne einhalten muss, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag um 15 Uhr beantragt werden. Im Quarantänefall kann die Briefwahl auch zum Beispiel mit Unterstützung von Verwandten oder Freunden erfolgen, denn die Briefwahlunterlagen dürfen auch an eine andere als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Wer die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragt, muss mit einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Dazu kann das Textfeld für eine Vollmachtserklärung auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ein formloses Schriftstück genutzt werden.
Wer in diesem Jahr zum ersten Mal seine Stimme per Briefwahl abgibt, findet in den Unterlagen ein Merkblatt zu den einzelnen Schritten der Briefwahl. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können im adressierten roten Wahlbriefumschlag innerhalb Deutschlands portofrei per Post versandt oder unmittelbar in die Briefkasten der Gemeindeverwaltungen eingeworfen werden. Auch direkt vor Ort kann die Briefwahl durchgeführt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Verspätet eingegangene Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. Daher sollte man die Unterlagen nicht zu spät per Post abschicken, sondern dann besser die Wahlbriefunterlagen direkt bei der Gemeinde einwerfen.
In den Wahllokalen müssen die Wähler gemäß der geltenden Landesverordnung mindestens eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Wenn trotz Aufforderung keine Mund-Nasen-Bedeckung im Wahllokal getragen wird, wird im Nachgang ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Die Wahlhelfer können sich vor dem Wahlsonntag in den Schnelltestzentren im Landkreis Nordhausen kostenfrei testen lassen. Im Testzentrum in Zorgestraße 15 in Nordhausen ist der Samstag, 24. April, für die Wahlhelfer reserviert, telefonisch unter 03631 911-9201 (Mo-Fr 8-14 Uhr) ein Termin vereinbart werden. Mehrere weitere Testzentren im Landkreis Nordhausen sind ebenfalls samstags geöffnet, hier ist eine Schnelltestungen auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Alle Daten zu den Testzentren im Landkreis Nordhausen sind auch unter www.landratsamt-nordhausen.de bei den Informationen zu Corona hinterlegt.