Gespräche mit Sollstedt zu Schwimmhalle vereinbart
Der Ältestenrat des Nordhäuser Kreistags hat sich gestern Abend in Vorbereitung der Kreistagssitzung getroffen. Wesentliches Thema war die Schwimmhalle Sollstedt und deren geplante Sanierung. Der Sollstedter Gemeinderat hat in der vergangenen Woche den Vertragsentwurf der Landkreises Nordhausen, den der Kreistag im Dezember beschlossen hatte, abgelehnt. Zum einen sah dieser Vertrag vor, dass sich die Gemeinde Sollstedt stärker als bislang an den Betriebskosten der Schwimmhalle beteiligt und der Zuschuss nach 20 Jahren auf 70.000 Euro jährlich erhöht wird. Dazu hat der Gemeinderat Sollstedt nun aber keine verbindliche Zusage abgegeben, sondern eine Erhöhung nur vage in Aussicht gestellt. Zum anderen lehnt Sollstedt die Möglichkeit der Rückübertragung der Schwimmhalle an die Gemeinde zukünftig ab. Die Rückübertragungsklausel war jedoch bereits Bestandteil des Notarvertrages bei der Übereignung der Schwimmhalle von der Gemeinde an den Landkreis Nordhausen im Jahr 2002. „Vor diesem Hintergrund sehen uns momentan nicht in der Lage, die geplante Investition von rund drei Millionen in die Sanierung der Schwimmhalle zu realisieren, denn hier müssen wir eine Bindefrist von 15 Jahren einhalten“, betont Landrat Matthias Jendricke. „Wir sind nach wie vor an einer einvernehmlichen Lösung mit der Gemeinde Sollstedt interessiert und wollen weiterhin die 2,5 Mio. Euro Fördermittel aus einem Sonderprogramm des Bundes zuzüglich weiterer Eigenmittel in die Modernisierung der Schwimmhalle stecken. Aber dafür brauchen wir eine gesicherte vertragliche Grundlage mit Sollstedt und die Aktualisierung des Vertrags ist nach 20 Jahren einfach dringend erforderlich.“ So sehe das Thüringer Sportfördergesetz vor, dass der Landkreis die so genannte Gewährträgerschaft der Schwimmhalle nur so lange übernimmt, wie die Gemeinde dafür nicht leistungsfähig ist. Deshalb sei der Landkreis Nordhausen in Thüringen auch eine Ausnahme, sonst befänden sich Hallenbäder stets in Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde, so der Landrat. Wenn sich für Sollstedt in der Zukunft ein anderer gemeindlicher Zusammenschluss ergeben sollte, müssen dafür entsprechend die Rückübertragungsmodalitäten grundsätzlich geregelt sein.
Im Ergebnis des Ältestenrat werden sich nun am nächsten Montag die Fraktionsspitzen des Gemeinderats Sollstedt und des Kreistags treffen, um noch vor der Kreistagssitzung am kommenden Dienstag eine Lösung der Streitpunkte zu erreichen. Dazu hat Landrat Jendricke bereits am Vormittag mit Sollstedts Bürgermeister Claus Adam gesprochen. „Der Gemeinderat muss hier erneut eine Entscheidung treffen, sonst kann die Schwimmhalle nicht saniert werden“, sagt Jendricke. „Wir haben ein Investitionspaket über insgesamt rund 12 Millionen Euro für Sollstedt geschnürt – dazu gehört die bereits sanierte Straße nach Deuna für knapp zwei Millionen Euro, die anstehende Sanierung der Grundschule Sollstedt für rund 7 Millionen Euro und nicht zuletzt wollen wir ergänzend zu den Sanierungsmaßnahmen, die wir über das Leader-Programm umsetzen, auf die rund 3 Millionen Euro in die umfassende Modernisierung der Schwimmhalle investieren, um die Aufenthaltsqualität für die Gäste spürbar zu verbessern. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit dem Gemeinderat und dem Kreistag einen einvernehmlichen Kompromiss erzielen werden.“
Des Weiteren hat der Ältestenrat gestern Abend abgestimmt, dass im Maikreistag nur der 1. Beigeordnete gewählt wird und nicht wie zunächst geplant beide Beigeordnetenposten. Hintergrund ist hier die Beschlussvorlage von drei Fraktionen, die eine Abschaffung des zweiten hauptamtlichen Beigeordneten vorsieht und am Dienstag im Kreistag beraten wird. Außerdem beginnt die neue Amtszeit des 2. Beigeordneten erst im November, so dass die Wahl auch noch im Kreistag im Juli erfolgen kann. Der Bewerbungszeitraum für die Stelle des 2. Beigeordneten wurde deshalb entsprechend bis zum 13. Juni verlängert.