Gebäude in Bleicheröder Innenstadt abgerissen
Im Auftrag der Unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordhausen wurde seit Anfang dieser Woche ein einsturzgefährdetes Gebäude in Bleicherode abgerissen. In Abstimmung mit der Stadt Bleicherode wird das Gebäude in der Innenstadt im Rahmen einer Ersatzvornahme abgetragen, da das Haus in der Hagenstraße direkt an einer öffentlichen Straße steht und bei einem Einsturz eine unmittelbare Gefahr für Passanten und Nachbarn bestanden hätte. Das Gebäude stand seit langer Zeit leer und war der Bauaufsicht bekannt. Eine weitere Ortskontrolle im Frühjahr bestätigte, dass die bauliche Situation des Gebäudes sich verschlechtert hatte und die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Die Fundamente aus Bruchsteinmauerwerk drohten wegzubrechen, was zu einem Kompletteinsturz des Gebäudes geführt hätte. Auch war der zweigeschossige Fachwerkbau insgesamt stark geschädigt und einsturzgefährdet. Die Bauaufsichtsbehörde hat daraufhin den Eigentümer des Gebäudes angeschrieben und nochmals auf den schlechten baulichen Zustand aufmerksam gemacht. Da der Grundstückseigentümer keine Sicherung des Gebäudes veranlasste, hat die Untere Bauaufsichtsbehörde im August eine Beseitigungsverfügung erlassen, die nun im Zuge einer Ersatzvornahme umgesetzt wird.
Für den Abbruch war eine Vollsperrung des betroffenen Teils der Hagenstraße erforderlich. Die Anwohner wurden vorab mit einem Info-Schreiben auf die geplante Maßnahme und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen aufmerksam gemacht. Aufgrund der Innenstadtlage begleitet ein Tragwerksplaner den Abriss vor Ort, um Schäden an der Nachbarbebauung auszuschließen. Durch einen straffen Bauablauf konnte der Abriss bereits innerhalb dieser Woche realisiert werden. Damit sei wieder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung beseitigt worden, so der zuständige 2. Beigeordnete des Landkreises Dirk Schimm. In der nächsten Woche werden weitere Sicherungs- und Restarbeiten ausgeführt. Nach Abschluss der Abbrucharbeiten werden die entstandenen Kosten an den Grundstückseigentümer weiterberechnet.