Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest

Zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest, kurz ASP, hat der Landkreis Nordhausen am Mittwoch eine Allgemeinverfügung im Amtsblatt veröffentlicht. Darin wird angeordnet, dass ab 15. November alle tot aufgefundenen Wildschweine (Fallwild), verunfallte Wildschweine (Unfallwild) sowie erlegte Wildschweine mit auffälligen Merkmalen dem Fachbereich Veterinärwesen gemeldet werden müssen. Dies muss unverzüglich erfolgen und dabei möglichst konkret den Fund- bzw. Erlegungsortes benennen, sofern möglich mit GPS-Daten.

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist, aber sowohl für Wild- als auch Hausschweine tödlich ist. Um diese Erkrankung zu erkennen, sollten Jäger beim Aufbrechen von erlegtem Schwarzwild auf vergrößerte „blutige“ Lymphknoten, eine vergrößerte Milz sowie feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut achten. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. In Absprache zwischen dem zuständigen Jagdpächter und der Veterinärbehörde wird ein solches Tier ins Thüringer Landeslabor für Verbraucherschutz in Bad Langensalza gebracht, wo eine Untersuchung auf die ASP erfolgt.

Die Allgemeinverfügung zum verstärkten Monitoring bei Wildschweinen zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest ist unter https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegung abrufbar.

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