Erleichterungen für Warnstufe 2

Da im Landkreis Nordhausen gemäß des Thüringer Corona-Frühwarnsystems aktuell die Warnstufe 2 gilt, treten ab dem morgigen Mittwoch, 9. Februar, weitere Erleichterungen abweichend von der Corona-Landesverordnung in Kraft. Dies hat der Landkreis Nordhausen heute mit einer Allgemeinverfügung im Amtsblatt geregelt. Damit gelten folgende Regelungen:

Kontaktbeschränkung

Private Treffen, an denen nur geimpfte bzw. genesene Personen teilnehmen, sind mit bis zu 40 Personen erlaubt. Wenn nicht alle geimpft bzw. genesen sind, sind Treffen mit bis zu 15 Personen zulässig, darunter der eigene Haushalt und Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht, plus bis zu fünf haushaltsfremde Personen. Kinder, die noch nicht zwölf Jahre und drei Monate alt, werden nicht mitgezählt.

Öffentliche und private Veranstaltungen

Bei öffentlichen wie privaten Veranstaltungen gilt immer die 2G-Regel. In geschlossenen Räumen dürfen öffentliche Veranstaltungen mit einer Kapazitätsbegrenzung von 50 % bis max. 1.000 Teilnehmer stattfinden; unter freiem Himmel mit einer Auslastung von max. 75 % mit bis zu 2.000 Gästen. Die Veranstaltungen müssen 10 Tage vorher beim Landkreis angezeigt werden (ausgenommen Regelbetrieb). Private bzw. nichtöffentliche Veranstaltungen dürfen drinnen mit max. 100 Gästen, draußen mit bis zu 200 Gästen stattfinden. Die Anzeigepflicht sind auch hier 10 Tage (ab 15 Gästen drinnen bzw. 20 Gästen draußen). Die Anzeige von Veranstaltungen kann im Landratsamt Nordhausen formlos per E-Mail erfolgen an Erlaubniswesen@lrandh.thueringen.de erfolgen.

3G-Zugangsbeschränkung

Neu gilt die 3G-Zugangsregel in geschlossenen Räumen von Beherbergungsunternehmen für touristische Übernachtungen, in Einrichtungen und Angeboten der Freizeitgestaltung, insbesondere Museen, Bibliotheken, Sehenswürdigkeiten und Denkmälern, Flug-, Jagd-, Hundeschulen und ähnlichen Einrichtungen sowie Solarien und außerhalb geschlossener Räume in Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen und Angebote des Freizeitsports sowie des organisierten Sportbetriebs.

2G-Zugangsbeschränkung

Ebenfalls neu gilt die 2G-Zugangsregel für Angebote in geschlossenen Räumen wie Schwimm- und Freizeitbäder, Saunen, Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnlichen Einrichtungen, bei Angeboten des Freizeitsports sowie des organisierten Sportbetriebs, Indoor-Spielplätzen, Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Auftritten und Proben von Chören und Orchestern (mit Blasinstrumenten).

Die genannten Regelungen gelten nur so lange, wie sich der Landkreis Nordhausen in Warnstufe 2 befindet. Über die tagesaktuell geltende Corona-Warnstufe im Landkreis Nordhausen informiert das Thüringer Gesundheitsministerium unter https://www.tmasgff.de/fruehwarnsystem. Die komplette Allgemeinverfügung des Landkreises ist abrufbar unter https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegung

 

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