Entwurf des Jugendförderplanes liegt aus

Der Entwurf des Jugendförderplanes des Landkreises Nordhausen für die Jahre 2023 bis 2027 liegt ab heute bis zum 6. Mai aus. Der Jugendhilfeausschusses hat in seiner Sitzung in der vergangenen Woche den Entwurf der Planung sowie die öffentliche Auslage beschlossen. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben weist das Landratsamt Nordhausen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Jugendförderplan den Bedarf an Einrichtungen, Diensten und Veranstaltungen für den Bereich der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit aus.

Der Entwurf des Jugendförderplanes für 2023 bis 2027 liegt zur kostenlosen Einsichtnahme im Landratsamt des Landkreises Nordhausen, Fachbereich Jugend, Zimmer 258, Behringstraße 3 in Nordhausen aus und ist auf der Internetseite unter https://landkreis-nordhausen.de/foerderung-der-jugendarbeit abrufbar. Fachliche Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich an die genannte Adresse oder per E-Mail an jugend@lrandh.thueringen.de vorgebracht werden.

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