Deutlich mehr Wohngeldanträge

Durch die umfassenden gesetzlichen Änderungen im Wohngeld, die zum Jahresanfang in Kraft getreten sind, sind die Antragszahlen auch im Nordhäuser Landratsamt deutlich gestiegen. Durch die neuen Regelungen soll sich die Zahl der Anspruchsberechtigten in etwa verdreifachen und die Höhe des Wohngelds zum Teil verdoppeln. Wer bereits Wohngeld bezieht, muss keinen gesonderten Antrag für die höheren Leistungen einreichen. Die Neuberechnung und Auszahlung erfolgt automatisch in der Wohngeldstelle. Wer einen Neuantrag stellen möchte, findet auf der Internetseite des Landkreises Nordhausen unter https://landkreis-nordhausen.de/wohngeld die Formular zum Herunterladen und Ausfüllen am Computer. Dort sind auch weitere Informationen wie zum Beispiel eine Checkliste der erforderlichen Nachweisen zu finden.

Den Erstantrag benötigt die Wohngeldstelle im Original mit Unterschrift, entweder per Post oder der Antrag kann auch im BürgerServiceZentrum des Landratsamtes Nordhausen abgeben werden. Dafür benötigen keinen Termin. Wer bereits Wohngeld erhält und einen Folgeantrag stellen möchte, kann die Formulare und erforderlichen Nachweise per E-Mail an Wohngeld@lrandh.thueringen.de senden (bitte als PDF-Datei).

Da die Antragsbearbeitung entsprechend Zeit erfordert, werden die Antragsteller gebeten, vorerst auf persönliche, telefonische und E-Mail-Nachfragen zum Bearbeitungs- bzw. Auszahlungsstand zu verzichten. Die Wohngeldstelle vergibt aktuell persönliche Termine nur für dringende Anliegen. Beratungen zum Wohngeld sowie allgemeine Anfragen können gerne telefonisch oder per E-Mail geklärt werden.

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