Derzeit erhöhte Hornissen-Aktivitäten

Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nordhausen weist darauf hin, dass derzeit eine erhöhte Aktivität von Hornissen zu beobachten ist. Dies ist jahreszeitlich bedingt und begründet sich wie folgt: Hornissen sind schwarz-gelbe, bedrohlich wirkende und in Mitteleuropa die größte lebende Faltenwespe. Etwa im April sucht sich die Königin eine passende Behausung und dies vereinzelt in menschlicher Nähe. Dort konnte sie monatelang ihr Volk aufbauen, ohne das es einem auffiel oder störte. Mit der Zeit wächst das Volk und im August und September fallen dann solche Völker aufgrund der regen Flugaktivitäten im Nestbereich besonders auf. Dass dann Sorgen und Ängste der in der Nachbarschaft eines Nestes lebenden Menschen aufkommen, ist verständlich. Ist dies bei jemanden der Fall, kann man sich an die Untere Naturschutzbehörde wenden. In der Regel wird einer der Mitarbeiter vor Ort beratend tätig.

Hornissen sind Fleischfresser und sie ernähren sich hauptsächlich von tierischer Nahrung. Auf dem Marmeladenbrötchen wird man sie im Gegensatz zur Wespe nicht finden. Vielmehr werden Wespen durch Hornissen in Schach gehalten. Wer also ein Hornissennest in der Nachbarschaft hat, wird mit großer Wahrscheinlichkeit von Wespen deutlich weniger belästigt.

Das Hornissenjahr geht mit dem weniger werdenden Angebot an Insekten im Herbst zu Ende. Das Volk stirbt nach und nach ab, sodass die menschlichen Nachbarn spätestens Ende Oktober keine Flugaktivitäten mehr sehen werden. Die Jungköniginnen überwintern im alten Nest, um dann im nächsten Frühjahr auszufliegen und ein neues Volk zu gründen.

Die Hornissen sind eine nach der Bundesartenschutzverordnung geschützte Tierart. Wird vor Ort durch den Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Umsiedlung erforderlich und möglich ist bzw. die Nestlokalität nur eine Tötung zulässt, wird durch die Untere Naturschutzbehörde eine Befreiung von den artenschutzrechtlichen Schutzvorschriften erteilt.

Tötet man ein Hornissenvolk, ohne eine behördliche Genehmigung, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die entsprechend geahndet wird. Erfolgen ungenehmigte Tötungen gewohnheitsmäßig oder in einem gewerblichen Zusammenhang, liegt eine Straftat vor. Bei Fragen diesbezüglich wenden Sie sich deshalb bitte rechtzeitig vorher bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Nordhausen unter naturschutz@lrandh.thueringen.de oder Tel. 03631/911-6106/6000, um eine artenschutzgerechte Lösung zu finden.

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