Anträge für LEADER-Förderung bis Mitte März möglich

Unser Südharz - leidenschaftlich, ländlich, lebenswert: Unter diesem Motto steht die neue LEADER-Förderperiode von 2023 bis 2027, für die ab sofort Projektanträge eingereicht werden können. In einem intensiven Beteiligungsprozess wurde im vergangenen Jahr eine Regionale Entwicklungsstrategie, kurz RES, für die neue Förderperiode 2023 bis 2027 erarbeitet. Mit dieser RES bewarb sich die Regionale Aktionsgruppe Südharz e.V. (RAG) beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, um erneut als LEADER-Region anerkannt zu werden. Ende Dezember erhielt die RAG vom Ministerium das Anerkennungsschreiben und damit Grünes Licht für die nächste Förderperiode.

Deshalb können ab sofort wieder Förderanträge gestellt werden. Wie in den Jahren zuvor sollten LEADER-Projekte dazu beitragen, die in der Strategie benannten Handlungsfelder, wie Lebensqualität im ländlichen Raum, naturnaher Tourismus, Ressourcen- und Landschaftsschutz sowie Kultur und kulturelles Erbe mit Leben zu erfüllen. Anträge können wieder Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts wie Vereine und Verbände und natürlich auch juristische Personen des öffentlichen Rechts wie Kirchen oder Körperschaften stellen.

Die Anträge sollten zusammen mit einem Projektbogen vollständig spätestens bis zum  17. März 2023 in der Geschäftsstelle der RAG Südharz e.V. im Scheunenhof Sundhausen zur weiteren Bearbeitung vorliegen. Das LEADER-Management unterstützt auf Anfrage alle Antragsteller von der Idee bis zur Umsetzung des Projektes. Ansprechpartner ist Petra Weigt, telefonisch erreichbar unter 03631 49 61 58 und per E-Mail unter info@rag-suedharz.de. Die notwendigen Unterlagen sind auf der Internetseite www.rag-südharz.de abrufbar. Hier ist auch die neue Entwicklungsstrategie eingestellt, so dass die Antragsteller vorab schauen können, wie ihr Vorhaben in die RES passt und entsprechend förderwürdig ist.

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