Angelfischerei immer beliebter

Seit Jahresbeginn ist ein deutlicher Zuwachs an Anglern im Landkreis Nordhausen zu verzeichnen. Dies zeigt sich an der steigenden Anzahl der Anträge für eine Zulassung zur Thüringer Fischerprüfung, die im Landratsamt Nordhausen eingehen. Schon im vergangenen Jahr hatten insgesamt 113 Leute die Fischerprüfung in Nordhausen erfolgreich abgelegt und damit bewiesen, fachlich das notwendige Rüstzeug für die Angelfischerei haben. Als „geprüfter“ Angler hat man nicht nur das Recht, Fische zu fangen, sondern auch die Pflicht, im Rahmen der Hege Fische und ihre Lebensräume vor Krankheiten, Schäden oder sonstigen Beeinträchtigungen gemäß den fischerei-, naturschutz-, tierseuchen- und tierschutzrechtlichen Vorschriften zu schützen.

„Leider steigt die Anzahl von Schwarz-Anglern aktuell deutlich an. Die Fischwilderei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafen geahndet“, so Dirk Schimm, der zuständige 2. Beigeordnete des Landkreises Nordhausen. „Weitere Zuwiderhandlungen gegen fischereirechtliche Vorschriften, können zur Folge haben, dass gefangene Fische und Fanggeräte beschlagnahmt und die jeweils festgestellte Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet wird. Die Vorschriften zum Schutz und zur Erhaltung der Fischbestände überwachen im Landkreis derzeit 25 ehrenamtliche Fischereiaufseher, die regelmäßig Gewässer kontrollieren.“

Das Landratsamt Nordhausen appelliert weiterhin an alle Angelfreunde, sich auch in Zukunft verantwortungsbewusst und waidgerecht am Gewässer zu verhalten und die Fischereiaufsicht bei ihren Kontrolltätigkeiten zu unterstützen. Jede bei der Angelfischerei angetroffene Person ist verpflichtet, den Bediensteten der Unteren Fischereibehörde sowie den Fischereiaufsehern auf Verlangen seine Personalien mitzuteilen, den Fischerei- und Erlaubnisschein zur Kontrolle auszuhändigen und seine Fanggeräte, gefangene Fische sowie Fischbehälter vorzuzeigen.

 

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