An rechtzeitigen Umtausch von alten Führerscheinen denken
Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und noch einen Papierführerschein hat, muss diesen bis zum 19. Juli 2022 im Landratsamt umtauschen. Einwohnerinnen und Einwohner der Jahrgänge 1953 bis 1958 können in der Fahrerlaubnisbehörde im BürgerServiceZentrum online einen Termin für den Pflichtumtausch von Führerscheinen vereinbaren, unter https://termine.landkreis-nordhausen.de/. Auch eine telefonische Terminvereinbarung ist unter 03631 911-9119 möglich.
Nach Ablauf der Frist Mitte Juli wird der alte Papierführerschein ungültig. Zum 19. Januar 2023 läuft die nächste Frist zum Pflichtumtausch für die Einwohnerinnen und Einwohner, die von 1959 bis 1964 geboren sind. Das BürgerServiceZentrum des Landratsamtes empfiehlt, frühzeitig eine neue Fahrerlaubnis zu beantragen, um Wartezeiten bei der Bestellung zu vermeiden. Wer bereits einen EU-Kartenführerschein hat und zwischen 1953 und 1964 geboren ist, muss seinen Führerschein erst zu einem späteren Zeitpunkt umtauschen.
Wichtig ist, dass die Antragsteller bei ihrem Termin im BürgerService folgende Unterlagen mitbringen: Personalausweis, ein aktuelles biometrisches Passbild (Mindestgröße 35 x 45 mm), den Führerschein, falls vorhanden den Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung (VK 30) und wenn möglich zusätzlich eine Kopie vom Personalausweis und Führerschein. Wer kein aktuelles Passbild greifbar hat, kann dafür auch direkt im Wartebereich des BürgerServiceZentrums das Foto-Selbstbedienungsterminal nutzen (Gebühr 7,90 Euro). Die Gebühren für den Umtausch in einen neuen EU-Kartenführerschein belaufen sich auf 25,30 Euro. Auf Wunsch kann der neue Führerschein per Direktversand nach Hause geschickt werden (Gebühr 5,10 Euro).
Der gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung europäischer Vorgaben erforderlich, deshalb müssen bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das die aktuellen Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.