Änderungen bis 15. Dezember an Abfallbehörde

Damit die Abfallentsorgungsgebühren korrekt berechnet werden können, bittet die Landkreisverwaltung alle Grundstücksbesitzer, Veränderungen in ihrem Haushalt rechtzeitig mitzuteilen. Hinweise, die bis zum 15. Dezember vorliegen, kann das Fachgebiet Abfallwirtschaft und Deponie im Landratsamt Nordhausen bei der Berechnung der Abfallgebühren berücksichtigen. Meldungen sind über das Online-Änderungsformular unter www.abfall-nordhausen.de, an die E-Mail Adresse abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 9116449 oder auf dem Postweg an Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie, Behringstraße 3 in 99734 Nordhausen möglich.

 

Zu den relevanten Änderungen gehören die Neuanmeldung oder Abmeldung eines Grundstücks von der Abfallentsorgung, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, also des Grundstückseigentümers oder -verwalters, die Veränderung der Anzahl oder der Größe der Abfallbehälter bzw. der Personenzahl im Haushalt, wenn beispielsweise ein Kind geboren wird oder jemand auszieht. Wer dazu Fragen hat, kann sich telefonisch unter 03631 9116400 beraten lassen. Im Januar werden dann rund 23.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung an Grundstückseigentümer und -verwaltungen verschickt. Darin enthalten sind die Endabrechnung für erbrachte Leistungen der Entsorgung 2021 sowie die Vorausberechnung für das Jahr 2022.

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