Änderungen bei Abfallentsorgung melden

Damit die Abfallentsorgungsgebühren korrekt berechnet werden können, werden alle Grundstückseigentümer und -verwaltungen schon jetzt, spätestens jedoch bis zum 13. Dezember, gebeten, gebührenrelevante Veränderungen auf dem Grundstück mitzuteilen. Dazu gehören Neuanmeldungen oder Abmeldungen eines Grundstückes von der Abfallentsorgung, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, Änderungen der Anzahl oder der Größe der Abfallbehälter oder der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen

Änderungen können über das Online-Formular unter www.abfall-nordhausen.de (Rubrik Formulare), an die E-Mail Abfallgebuehren@Lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 9116449, auf dem Postweg an die Abfallwirtschaft Landkreis Nordhausen, Robert-Blum-Straße 10 in 99734 Nordhausen oder dort persönlich mitgeteilt werden.

Im Januar werden rund 23.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung an Grundstückseigentümer und -verwaltungen verschickt. Darin enthalten sind die Endabrechnung für erbrachte Leistungen der Entsorgung 2024 sowie die Vorausberechnung für das Jahr 2025. Bei Rückfragen ist die Abfallwirtschaft unter 03631 9116400 erreichbar.

 

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