Abfallbehörde beseitigt Gefahrenquelle in Sollstedt

Letzten Monat brannten in Sollstedt zwei PKW`s aus, die auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt waren. Ein Fahrzeug wurde vom Halter bereits nach kurzer Zeit entsorgt. Das zweite Fahrzeug stand lange Zeit ohne Absicherung im öffentlichen Raum. Da das ausgebrannte Fahrzeug eine Gefahr für die Bevölkerung und Umwelt darstellte und dies möglicherweise auch Kinder als Spielplatz nutzen, bat die Gemeinde Sollstedt die Untere Abfallbehörde des Landkreises Nordhausen um Amtshilfe. Die Behörde hat daraufhin mit dem in Sollstedt wohnenden Halter Kontakt aufgenommen und ihn zur sofortigen Entfernung des Fahrzeuges aufgefordert. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, musste das Auto im Auftrag der Unteren Abfallbehörde durch ein Fachunternehmen entsorgt werden. Die Kosten des Verfahrens und der Entsorgung werden nun dem Fahrzeughalter in Rechnung gestellt.

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Es kommt immer wieder vor, dass abgemeldete Kraftfahrzeuge auf öffentlichen oder privaten Flächen abgestellt werden. Wenn der äußere Zustand der Kraftfahrzeuge auf einen Entledigungswillen schließen lässt, dann spricht man von einem Altfahrzeug, zu dessen Beseitigung die Untere Abfallbehörde ein Verwaltungsverfahren einleitet. In den letzten drei Jahren wurden 80 abgestellte Altfahrzeuge angezeigt, wovon 13 nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens im Zuge einer Ersatzvornahme durch die Behörde entsorgt und die Kosten den Fahrzeughaltern in Rechnung gestellt wurden. In allen anderen Fällen wurden die Halter nach Aufforderung selbst tätig. Die Untere Abfallbehörde des Landkreises Nordhausen trägt mit ihrer Arbeit zur Beseitigung von Gefahren für Mensch und Umwelt bei. Beim Abstellen von abgemeldeten Altfahrzeugen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, bei einer Umweltgefährdung sogar um eine Straftat, welche zusätzlich geahndet wird.

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