Vollmacht und Verfügung
Die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung dienen dazu, in gesunden Tagen für den Fall vorzusorgen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr allein, ohne Unterstützung regeln kann.
Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ist eine schriftliche Erklärung, mit der Sie eine andere Person (den Bevollmächtigten) ermächtigen, in Ihrem Namen zu handeln. Dies kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, z. B. auf finanzielle Angelegenheiten, medizinische Entscheidungen oder die Vertretung vor Behörden.
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Generalvollmacht: Ermächtigt den Bevollmächtigten, in allen rechtlichen Angelegenheiten zu handeln.
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Spezialvollmacht: Beschränkt sich auf einen bestimmten Aufgabenbereich (z. B. der Verkauf einer Immobilie).
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Vorsorgevollmacht: Erhält Gültigkeit, wenn Sie infolge von Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln. Sie deckt in der Regel die Vermögens-, Gesundheits- und Aufenthaltsangelegenheiten ab und ersetzt eine rechtliche Betreuung durch das Betreuungsgericht.
Vorsorgevollmacht
Sie möchten sicher sein, dass eine Person, der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können? Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der im „Fall der Fälle“ für Sie handeln kann.
Formular zum Herunterladen:
Was ist eine Verfügung?
Eine Verfügung ist eine Anordnung oder Anweisung, die Sie für den Fall Ihrer Handlungsunfähigkeit treffen.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, für den Fall, dass später eine Betreuung notwendig wird. Diese Person wird dann vom Betreuungsgericht für Sie als Betreuer bestimmt. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr gesetzlicher Betreuer wird.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Sie können eine Vertrauensperson bestimmen, die hinsichtlich ärztlicher Eingriffe bei schwerster Krankheit oder im Sterbeprozess Ihren Willen für Sie durchsetzt.
Warum sind Vollmacht und Verfügung so wichtig?
Ohne eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung kann es dazu kommen, dass das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung für Sie einrichtet. In diesem Fall entscheidet nicht eine Person Ihres Vertrauens, sondern ein vom Gericht bestellter Betreuer, der Sie rechtlich vertritt.
Es wird dringend empfohlen, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen und die notwendigen Dokumente zu erstellen. Eine notarielle Beglaubigung kann die Anerkennung der Dokumente erleichtern, ist jedoch nicht zwingend erforderlich.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie beim Amtsgericht, bei Notaren oder bei Betreuungsvereinen im Landkreis Nordhausen.
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Gesundheitsamt - Betreuungsbehörde
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-5501/-5502/5503/-5504/-5400
E-Mail: Betreuung@lrandh.thueringen.de