Sinnesbehindertengeld
Blinde, Gehörlose und Taubblinde im Landkreis Nordhausen können auf Grundlage des Sinnesbehindertengeldgesetzes (ThürSinnbGG) eine finanzielle Unterstützung, das sogenannte Sinnesausgleichsgeld, erhalten.
Antragstellung und Voraussetzungen
Um Sinnesausgleichsgeld zu bekommen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Das ist ein notwendiger erster Schritt, denn das Sinnesausgleichsgeld kann ausschließlich auf Basis eines gültigen Schwerbehindertenbescheids gewährt werden. Der Antrag auf Sinnesausgleichsgeld kann erst danach gestellt werden.
Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zum Antragsverfahren finden Sie hier: Landkreis Nordhausen.de - Schwerbehindertenrecht
Antrag auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld
Weitere Informationen
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
FG Soziale Teilhabe und Schwerbehindertenrecht
Behringstraße 2
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-5101
E-Mail: teilhabe@lrandh.thueringen.de