Sinnesbehindertengeld

Blinde, Gehörlose und Taubblinde im Landkreis Nordhausen können auf Grundlage des Sinnesbehindertengeldgesetzes (ThürSinnbGG) eine finanzielle Unterstützung, das sogenannte Sinnesausgleichsgeld, erhalten.

Antragstellung und Voraussetzungen

Um Sinnesausgleichsgeld zu bekommen, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Das ist ein notwendiger erster Schritt, denn das Sinnesausgleichsgeld kann ausschließlich auf Basis eines gültigen Schwerbehindertenbescheids gewährt werden. Der Antrag auf Sinnesausgleichsgeld kann erst danach gestellt werden.

Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis und zum Antragsverfahren finden Sie hier: Landkreis Nordhausen.de - Schwerbehindertenrecht

Antrag auf Gewährung von Sinnesbehindertengeld

Weitere Informationen

Landesverwaltungsamt Thüringen - Sinnesbehindertengeld

An wen kann ich mich wenden?

Landratsamt Nordhausen

FG Soziale Teilhabe und Schwerbehindertenrecht
Behringstraße 2
99734 Nordhausen

Tel.: 03631 911-5101
E-Mail: teilhabe@lrandh.thueringen.de