Jagd

Die Untere Jagdbehörde kümmert sich um alle rechtlichen Belange, Prüfungen, Abschussplanungen und Erlaubnisse rund um die Jagd und ist Kontroll- und Serviceorgan für alle Jägerinnen und Jäger sowie Revierinhaber im Landkreis. Sie sorgt für die Einhaltung des Thüringer Jagdgesetzes und sichert das Gleichgewicht zwischen Wildbestand, Wald und Natur.

Aufgaben

  • Jagdscheine: Ausstellung, Verlängerung und Einziehung von Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheinen.

  • Jagdliche Prüfungen: Organisation, Zulassung und Durchführung der staatlichen Jägerprüfung.

  • Jagdbezirke & Abschussplanung:

    • Überprüfung und gesetzliche Registrierung von Eigenjagdbezirken und gemeinschaftlichen Jagdbezirken.

    • Prüfung und Festsetzung der jährlichen Abschusspläne zur Vermeidung von Wildschäden.

  • Jagdpachtverträge: Anzeige, rechtliche Prüfung und Registrierung von Pachtverträgen.

  • Jagdbeirat & Jagdberater: Koordination und Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Gremien zur Unterstützung der Behördenarbeit.

Hinweis: Die Untere Jagdbehörde arbeitet eng mit der Waffenbehörde zusammen. Nach bestandener Jägerprüfung ist für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte (WBK) ein gesonderter Antrag im selben Fachbereich zu stellen.

Kontakt

Fachbereich Ordnung
Untere Jagdbehörde

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Telefon: 03631 911-3207
E-Mail: