An- und Abmeldung von besonders geschützten Tieren in Privathaltung

Der Besitz von besonders geschützten Tieren ist grundsätzlich verboten. Er ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn das Tier nachweislich:

  • rechtmäßig aus Drittländern in die Europäische Gemeinschaft gelangt ist

  • rechtmäßig aus der Natur entnommen wurde

  • rechtmäßig gezüchtet wurde

  • als Altbesitz anzusehen ist (der erstmalige Erwerb erfolgte vor Unterschutzstellung)

Der rechtmäßige Erwerb bezieht sich dabei nicht auf den Nachweis über einen offiziellen Kauf in einem Zoofachgeschäft, sondern darauf, dass die Erstinbesitznahme des Tieres rechtmäßig war.

Wirbeltiere der besonders geschützten Arten dürfen zudem nur gehalten werden, wenn der/die Halter/in

  • die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnis über die Haltung und Pflege der Tiere hat und
  • über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht (§ 7 Abs. 1 BArtSchV)

Tiere der besonders geschützten Arten müssen unverzüglich nach Beginn der Haltung (im Regelfall innerhalb von zwei Wochen) der unteren Naturschutzbehörde schriftlich angezeigt werden. Dies gilt auch für weitere Zu- und Abgänge sowie für Kennzeichen, die nicht mehr ablesbar oder verlorengegangen sind. Von der Anzeigepflicht ausgenommen sind die Arten, die in Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt werden. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tierhaltung, z. B. bei Umzug, ist unverzüglich mitzuteilen.

Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig. Die gebührenfreie Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier.

Wichtige Formulare:

Meldeformular zur Tierbestandanzeige

Nicht anzeigepflichtige Tierarten

Liste nicht anzeigepflichtiger europäischer Vogelarten

Seit Juli 2026 können diese Meldungen auch online vorgenommen werden:

Anmeldeportal der Fachanwendung MelBA in Thüringen

Grafik: ©  MelBA-online Logo: Lea Thier

Kontakt

Landratsamt Nordhausen

Arten- und Naturschutz

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Tel.: 03631/ 911-6101/-6106/-6000 (Sekretariat)
E-Mail: naturschutz@lrandh.thueringen.de