Adoptiv- und Pflegefamilien

Wenn Kinder nicht bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen können, brauchen sie einen Ort, an dem sie bedingungslose Geborgenheit finden. Pflege- und Adoptivfamilien schenken diesen Schutzraum, unterscheiden sich jedoch im Kern: Eine Pflegefamilie begleitet ein Kind oft als ‚Hafen auf Zeit‘ oder langfristiges Zuhause, wobei die rechtliche Bindung zu den leiblichen Eltern bestehen bleibt. Eine Adoptivfamilie hingegen wird zum dauerhaften, rechtlichen Fundament – mit allen Rechten und Pflichten einer lebenslangen Elternschaft.

Adoptivfamilie

Adoptionsvermittlungsstelle

Die Adoptionsvermittlungsstelle ist eine Kooperationsgemeinschaft der drei Landkreise Kyffhäuser, Unstrut- Hainich und Nordhausen. Wir freuen uns über Ihr Interesse, Adoptivfamilie zu werden und informieren Sie gern über den Bewerbungsprozess und die Voraussetzungen.

Adoption eines Kindes

Eine Adoption ist weit mehr als nur ein rechtlicher Schritt – sie ist das Versprechen auf ein neues, sicheres Zuhause. Während für viele Paare damit der sehnliche Wunsch nach einer eigenen Familie in Erfüllung geht, steht für die Vermittlungsstellen ein ganz besonderer Auftrag im Vordergrund: Wir suchen nicht einfach Eltern für ein Kind, sondern genau das Umfeld, das die individuellen Bedürfnisse dieses Kindes am besten auffängt. Sein Wohl und sein Glück sind der Kompass, der uns bei jedem Schritt leitet.

Adoptivfamilie

Wer ein Kind adoptiert, sagt Ja zu einer doppelten Elternschaft. Es geht nicht nur darum, ein Kind aufzunehmen, sondern auch seine Wurzeln und die oft bewegte Geschichte der leiblichen Eltern als Teil der neuen Familie zu akzeptieren. Obwohl rechtlich alle Bande zur Herkunftsfamilie gelöst sind, bleibt die biologische Abstammung ein lebenslanger Begleiter. Die Herausforderung für Adoptivfamilien liegt darin, diese Besonderheit offen und selbstbewusst anzunehmen. Dabei steht fest: Die emotionale Bindung und Stabilität einer Adoptivfamilie ist der einer biologischen Familie absolut ebenbürtig. Adoptionsvermittlungsstellen begleiten diesen Weg und helfen Eltern dabei, in ihre wichtige Rolle hineinzuwachsen.

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell, vertrauensvoll und mit viel Erfahrung.

Landkreis Nordhausen
FB Jugend-Adoptionsvermittlung
 
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Frau Benkenstein-Walter
Telefon: 03631 911-5268
E-Mail: pflegekinderwesen@lrandh.thueringen.de
 
Unstrut-Hainich-Kreis
Jugendamt-Adoptionsvermittlung
 
Frau Madeheim
Telefon: 03601 802-254
E-Mail: k.madeheim@uh-kreis.de
Pflegefamilie

Pflegekinderdienst

Der Pflegkinderdienst ist ein Fachdienst im Fachgebiet Jugend des Landkreises Nordhausen und begleitet Kinder, Jugendliche und Familien in besonderen Lebenssituationen. Nicht jedes Kind hat die Möglichkeit, in seiner Familie aufwachsen zu können. Die Gründe dafür sind sehr vielfältig und dennoch immer einzigartig für das betroffene Kind und dessen Familie. Ein zentraler Aufgabenbereich des Pflegekinderdienstes ist es, Kindern, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, ein sicheres und liebevolles Zuhause zu bieten. Wir unterstützen Pflegefamilien umfassend – von der ersten Beratung über die Vorbereitung und Vermittlung bis hin zur kontinuierlichen Begleitung des Pflegeverhältnisses im Alltag.  

Pflegeeltern übernehmen eine wertvolle gesellschaftliche Aufgabe: Sie schenken Kindern Geborgenheit, Stabilität und neue Perspektiven. Sie stellen dabei eine Hilfe zur Erziehung gem. § 27 SGB VIII im Rahmen der Vollzeitpflege oder Verwandtenpflege gem. § 33 SGB VIII dar. Pflegefamilien arbeiten im Auftrag des Jugendamtes.
Die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen, gehört zu den größten und bedeutendsten Schritten, die eine Familie oder auch Einzelperson treffen kann.

Was sollten Pflegeeltern mitbringen?

Der Pflegekinderdienst sucht Familien, Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Paare und Einzelpersonen mit oder ohne (eigene/angenommene) Kinder, die
  • Freude am Zusammenleben mit Kindern haben
  • über stabile und tragfähige familiäre Beziehungen verfügen
  • Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen besitzen
  • in der Lage sind, ihr eigenes Verhalten kritisch zu hinterfragen
  • körperlich und seelisch belastbar sind
  • in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben
  • über ausreichend Wohnraum verfügen
  • zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie bereit sind
  • einer engen Kooperation mit dem Pflegekinderdienst offen gegenüberstehen
  • sich in die besondere Situation eines Pflegekindes einfühlen können.
Für Pflegeeltern werden Fortbildungen und Weiterqualifizierungen angeboten oder vermittelt sowie Veranstaltungen unterschiedlichen Inhalts für Pflegefamilien durchgeführt.
Pflegepersonen haben gegenüber dem Jugendamt Anspruch auf Sicherstellung des Lebensunterhalts der Pflegekinder (Pflegegeld, Übernahme des Teilnahmebeitrags für den Besuch einer Kindertagesstätte, einmalige Beihilfen und ggf. Sicherstellung des Krankenschutzes).
Als Pflegepersonen leisten Sie durch Ihr Engagement einen wertvollen Beitrag für die Kinder- und Jugendhilfe und die Gesellschaft. Mit Ihrer Unterstützung geben Sie einem Kind ein liebevolles Zuhause, Zuwendung, Erziehung und Betreuung als wichtigste Voraussetzungen für eine positive Entwicklung.

Welche Formen von Pflegefamilien gibt es?

Das Leben eines Kindes in einer Pflegefamilie wird formal unter dem Begriff „Vollzeitpflege“ im § 33 SGB VIII, als eine Hilfe zur Erziehung als eine Leistung des Jugendamtes aufgeführt und beschrieben. In der Praxis wird zwischen einem zeitlich befristetem Pflegeverhältnis – der „Bereitschaftspflege“ oder „Kurzzeitpflege“ und einem auf Dauer angelegtem Pflegeverhältnis – einem „Dauerpflegeverhältnis“ unterschieden.
 
Die Kinder werden in diesem Rahmen bei überprüften und stetig vom Jugendamt begleiteten Pflegepersonen und – familien untergebracht. Diese können für das Kind vollkommen fremde Personen (Fremdpflege) oder aus dem Lebensumfeld stammende Menschen (Netzwerkpflege) sein. Manche Kinder wachsen auch innerhalb des erweiterten Familienkreises der Herkunftsfamilie z.B. bei Großeltern oder Onkel und Tante (Verwandtenpflege) auf.

Pflegekind- ein Kind mit zwei Familien

Die Gründe, weshalb ein Kind durch das Jugendamt außerhalb seiner Herkunftsfamilie untergebracht wird und somit zu einem Pflegekind wird, sind sehr unterschiedlich und komplex. Häufig liegen schwierige Lebensbedingungen in der Familie zugrunde. Dazu können beispielsweise eine Gefährdung des Kindeswohls durch mangelnde Versorgung, Vernachlässigung, Überforderung oder eine unzureichende Erziehung durch die Eltern gehören.

Wenn ein Kind in eine Pflegefamilie zieht, bedeutet dies für das Kind, dass es sich von seinen bisherigen Bezugspersonen, seinem gewohnten Umfeld und Abläufen lösen und sich möglicherweise zunächst fremden Menschen anvertrauen und in einer neuen Umgebung orientieren muss. Dies stellt sowohl für das Kind als auch für die Pflegepersonen eine große Herausforderung dar. Auch die leiblichen Eltern müssen eine Trennung von ihrem Kind verarbeiten und erleben dabei oft vielfältige Gefühle wie Wut, Trauer oder auch Scham.
Damit sich das Kind möglichst stabil und sicher, ohne Loyalitätskonflikte entwickeln kann, ist während der Zeit des Pflegeverhältnisses eine gute Zusammenarbeit und ein respektvoller Umgang zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie wichtig. Der Pflegekinderdienst übernimmt die Koordination zum Aufbau einer wertschätzenden Zusammenarbeit im Sinne des Kindes mit der Herkunftsfamilie und den Pflegeeltern.  

Wir freuen uns über Ihr Interesse, Pflegeperson zu werden, und informieren Sie gern über den Bewerbungsprozess, die Voraussetzungen und die verschiedenen Formen der Pflegeverhältnisse.

Kontakt

Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie individuell, vertrauensvoll und mit viel Erfahrung.

Landkreis Nordhausen
FB Jugend
Pflegekinderdienst

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Telefon:
Frau Körber 03631 911-5267
Frau Lips 03631 911-5280
Frau Mager 03631 911-5279
Frau Benkenstein-Walter 03631 911-5268

E-Mail: pflegekinderwesen@lrandh.thueringen.de