Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Die Aufgabe des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern und zu schützen. Er arbeitet dabei eng mit Kindertagesstätten und Schulen zusammen und führt dort verschiedene Untersuchungen durch.
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Angebotsuntersuchung i.d.R. 2 Jahre vor Einschulung
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Beurteilung des Entwicklungsstandes von Kindern, um Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen und Fördermaßnahmen einzuleiten
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Rechtsgrundlage: §18 Abs. 3 Thüringer Kindergartengesetz
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Pflichtuntersuchung für alle Kinder, die bis zum 01.08. eines Jahres sechs Jahre alt werden
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Untersuchung wird in Thüringen grundsätzlich nur vom KJÄD der Gesundheitsämter durchgeführt
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Einschätzung der körperlichen, seelischen und geistigen Entwicklung des Kindes
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Rechtsgrundlage: § 120 Thüringer Schulordnung, § 55 Abs. 3 und § 18 Thüringer Schulgesetz, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 3 Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung, § 34 Abs. 11 und § 20 Infektionsschutzgesetz
- Reihenuntersuchung der 4. Und 8. Klassen sowie im 2-jährigem Abstand aller Schüler an Förderzentren
- Rechtsgrundlage: §§ 55 und 57 Thüringer Schulgesetz in Verbindung mit §§ 1-4 Thüringer Schulgesundheitspflegeverordnung
Erstellen von Gutachten in Amtshilfe nach geltenden Gesetzen und Verordnungen.
Impfberatung für Eltern, Pädagogen und Schulen nach den Empfehlungen der STIKO.
Kontakt
Fachbereich Gesundheitswesen
Kinder- und Jugendgesundheitspflege
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon BürgerServiceZentrum: 03631 911-9119
Telefon Sekretariat Gesundheitsamt: 03631 911-5400
Telefon: 03631 911-5555/-5551
E-Mail: jugendaerztlicher-dienst@lrandh.thueringen.de