Trink- und Badewasserhygiene
Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Trinkwasserüberwachung
Wasser für den menschlichen Gebrauch muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
„Trinkwasser“ gemäß Trinkwasserverordnung ist das Wasser für den menschlichen Gebrauch
- für folgende Zwecke bestimmt ist:
- zum Trinken,
- zum Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken,
- zur Körperpflege und -reinigung,
- zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen,
- zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß nicht nur vorübergehend mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommen, oder
- zu sonstigen in Bezug auf die menschliche Gesundheit relevanten häuslichen Zwecken oder
- in Lebensmittelunternehmen verwendet wird zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind;
Aufgabenbereiche
Unser Team kümmert sich um:
- Beratung des Bürgers in Bezug auf den Gebrauch von Trinkwasser
- Überwachung von
- zentralen Wasserversorgungsanlagen
- dezentralen Wasserversorgungsanlagen
- Eigenwasserversorgungsanlagen
- mobilen Wasserversorgungsanlagen
- Gebäudewasserversorgungsanlagen
- zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen
- Entgegennahme von Anzeigen von Wasserversorgungsanlagen gemäß § 11 Trinkwasserverordnung zur:
- Errichtung,
- Inbetriebnahme und die Wiederinbetriebnahme,
- bauliche oder betriebstechnische Veränderung an Trinkwasser führenden Teilen der Wasserversorgungsanlage, wenn diese Veränderung wesentliche Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Trinkwassers haben kann
- Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage
- Stilllegung der Wasserversorgungsanlage oder von Teilen der Wasserversorgungsanlage
- Entgegennahme von Anzeigen von Nichttrinkwasseranlagen gemäß § 12 Trinkwasserverordnung
- Beratung von Betreibern zur Hygiene bei baulichen Vorhaben an Wassergewinnungsanlagen (z.B. Brunnen), Wasserversorgungsanlagen und Trinkwasserinstallationen
- Beratung von Betreibern von Gebäudewasserversorgungsanlagen zur Vorbeugung von Legionellenkontaminationen in Trinkwasserinstallationen
- Unterstützung zur Festlegung von Probenahmestellen
- Entgegennahme von außergewöhnlichen Vorkommnissen welche Auswirkungen auf die Beschaffenheit von Trinkwasser haben können z.B. Färbung, Geruch, Geschmack, Trübung oder Verdacht auf Verkeimung
- Entgegennahme von Grenzwertüberschreitungen und damit verbundene Beurteilung der Gefahr der Schädigung für die menschliche Gesundheit sowie Einleitung von Maßnahmen
- Entgegennahme von Maßnahmenplänen von Betreibern von Wasserversorgungsanlagen
Badewasserüberwachung
Wasser, das in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen zum Schwimmen oder Baden bereitgestellt wird z.B. Schwimm- oder Badebecken, Schwimm- oder Badeteichen muss so beschaffen sein, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Aufgabenbereiche
Unser Team kümmert sich um:
- Überwachung der zuvor benannten Einrichtungen
- Entgegennahme von Anzeigen zur Errichtung, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme der zuvor benannten Einrichtungen
- Beratung von Betreibern zur Hygiene bei baulichen Vorhaben an den zuvor benannten Einrichtungen
- Entgegennahme von außergewöhnlichen Vorkommnissen welche Auswirkungen auf die Badegäste haben können z.B. Färbung, Geruch, Trübung oder Verdacht auf Verkeimung
- Entgegennahme von Grenzwertüberschreitungen und damit verbundene Beurteilung der Gefahr der Schädigung für die menschliche Gesundheit sowie Einleitung von Maßnahmen
Abwasser
Die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben darauf hinzuwirken, dass Abwasser so beseitigt wird, dass Gefahren für die menschliche Gesundheit durch Krankheitserreger nicht entstehen.
Aufgabenbereiche
Unser Team kümmert sich um:
- Überwachung der zuvor benannten Einrichtungen (z.B. Kläranlagen)
- Entgegennahme von Anzeigen zur Errichtung, Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme der zuvor benannten Einrichtungen
- Beratung von Betreibern zur Hygiene bei baulichen Vorhaben an den zuvor benannten Einrichtungen
- Entgegennahme von Meldungen besonderer Vorkommnisse im Rahmen des Abwasser -Monitorings als Frühwarnsystem zur Erkennung von Infektionskrankheiten in der Bevölkerung und die damit verbundene Beurteilung der Gefahr für die menschliche Gesundheit sowie Einleitung von Maßnahmen
Bauleitplanung
Als Träger öffentlicher Belange ist das Hauptaugenmerk des Gesundheitsamtes bei der Aufstellung von Bauleitplänen die Einhaltung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung.
Aufgabenbereiche
Unser Team kümmert sich um:
- Infektionshygienische Stellungnahmen zur Aufstellung von Bauleitplänen und Flächennutzungsplänen
- umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie der Bevölkerung
Kontakt
Fachbereich Gesundheitswesen
Hygiene und Infektionsschutz
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Telefon Sekretariat Gesundheitsamt: 03631 911-5400
03631 911-5457
03631 911-5498
03631 911-5560
E-Mail: hygiene@lrandh.thueringen.de