Hygiene und Infektionsschutz

Das Fachgebiet Hygiene und Infektionsschutz ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle Belange des Infektionsschutzes, der medizinischen Hygieneüberwachung und der Medizinalaufsicht im Zuständigkeitsbereich. Wir arbeiten eng nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) § 6,7,35 und Thüringer Infektionskrankheitenmeldeverordnung (ThürIfKrMVO) §§1,2.

Infektionshygienische Überwachung (Kontrolle und Beratung)

Es werden Kontrollen und Beratungen zur Einhaltung der Hygienevorschriften in einer Vielzahl von Einrichtungen mit erhöhtem Infektionsrisiko durchgeführt, um Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohner, Personal und die allgemeine Bevölkerung zu schützen.

Dies betrifft unter anderem:

  • Medizinische Einrichtungen: Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen.

  • Gemeinschaftsunterkünfte und Betreuungseinrichtungen:

    • Vollstationäre und teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen.

    • Ambulante Pflegedienste.

    • Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Schulen, sonstige Ausbildungseinrichtungen und Heime für Minderjährige, Ferienlager.

    • Obdachlosenunterkünfte und Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung (Asylbewerber, Flüchtlinge, etc.).

    • Sonstige Massenunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.

  • Weitere Bereiche: Rettungsdienste, Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes, sowie Betriebe, in denen durch Tätigkeiten am Menschen (z.B. durch Blut) Krankheitserreger übertragen werden könnten (z.B. Tätowierstudios, Fußpflege).

  • Kindertagespflege: Gemeinschaftseinrichtungen nach § 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für erlaubnispflichtige Kindertagespflege.

Baustellungnahmen für Einrichtungen gemäß „Thüringer medizinische Hygieneverordnung“ (ThürmedHygVO) §2

Das Fachgebiet ist in Bauverfahren für besonders sensible medizinische Einrichtungen beteiligt und prüfen die Einhaltung der infektionshygienischen Anforderungen im Rahmen von Neu-, Um- und Erweiterungsbauten.

Betroffen sind:

  • Krankenhäuser

  • Einrichtungen für ambulantes Operieren

  • Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit krankenhausähnlicher medizinischer Versorgung

  • Dialyseeinrichtungen

  • Tageskliniken

Tuberkulose-Fürsorge

Beratung und Untersuchung von Betroffenen, Kontaktpersonen und der Öffentlichkeit über die Krankheit, ihre Prävention und Behandlung.

Medizinalaufsicht

Im Rahmen der Medizinalaufsicht werden das Meldewesen für eine Vielzahl von erlaubnispflichtigen medizinischen Heilberufen durchgeführt. Dies betrifft die An-, Ab- und Ummeldungen von:

  • Ärzten, Zahnärzten, Apothekern

  • Psychologischen Psychotherapeuten

  • Hebammen

  • Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten, Podologen

  • Heilpraktikern

  • Verschiedenen medizinisch-technischen Assistenzberufen

Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz

Das Fachgebiet spielt eine aktive Rolle im Zivil- und Katastrophenschutz und ist ein wichtiger Bestandteil der Krisenreaktion bei:

  • Auftreten von hochkontagiösen Erkrankungen.

  • Besonderen epidemiologischen Lagen (z.B. Pandemien, größere Ausbrüche).

Kontakt

Fachbereich Gesundheitswesen

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Telefon Sekretariat Gesundheitsamt: 03631 911-5400

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