Einladung von Gästen aus dem Ausland
Wer jemanden aus einem Land einladen möchte, der für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigt, muss zuvor eine Erklärung abgeben, dass er für den Lebensunterhalt des Gastes während des Besuchs aufkommen kann. Diese so genannte Verpflichtungserklärung wird gegenüber der Ausländerbehörde abgegeben. Damit verpflichtet sich der Antragsteller, bei Bedarf öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Gastes einschließlich möglicher Kosten für Unterkunft, Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit. Der Verpflichtungsgeber kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Das Visum erteilt die zuständige Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft oder Generalkonsulat), die ausschließlich über den Antrag entscheidet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antragsteller der Verpflichtungserklärung benötigt einen gültigen Personalausweis bzw. einen Reisepass sowie einen aktuellen Einkommensnachweis als Nachweis der Bonität (z.B. Verdienstnachweis, Steuerbescheid). Die Angaben in der Verpflichtungserklärung sind freiwillig. Die Verpflichtungserklärung sollte rechtzeitig beantragt werden.
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Fachgebiet Ausländerwesen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-3100
Fax: 03631 911-3149