FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten

In den FAQ´s erhalten Sie Informationen zum Thema Einbürgerung sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Einkommensnachweise
Bitte reichen Sie passende Nachweise über Ihr Einkommen ein.
Beispiele:
  • Arbeitsvertrag & aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (letzten 3 Monate)
  • Rentenbescheid
  • Bei Selbstständigkeit – Steuerbescheide
  • Weitere Nachweise über Leistungen oder Einkünfte
Reisepass & Aufenthaltstitel

Bitte bringen Sie Ihre aktuellen Dokumente mit.
Beispiele:

  • gültiger Reisepass
  • Aufenthaltstitel (eAT)
  • Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel (falls vorhanden)
  • ggf. Reiseausweis für Flüchtlinge und BAMF-Bescheid
Regelungen zur Antragstellung für Minderjährige

Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, muss jeweils ein eigener Antrag gestellt werden. Minderjährige Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit einem Elternteil miteingebürgert werden oder ihre gesetzlichen Vertreter stellen einen Antrag für die Kinder.

Zertifikate und weitere Nachweise
Beispiele:
Deutschkenntnisse
  • Sprachzertifikat B1
  • in Deutschland erworbener Schul-, Studien oder Berufsabschluss

(Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Kinderzuschlag)

Kenntnisse über das Leben in Deutschland
Für die Einbürgerung müssen Sie Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland nachweisen.
Wie können Sie diese Kenntnisse nachweisen?
  • Bestandener Einbürgerungstest
  • Bestandener Test „Leben in Deutschland“
  • Geeigneter deutscher Schulabschluss
  • Geeigneter deutscher Studienabschluss

Bitte fragen Sie bei der Einbürgerungsbehörde nach, ob Ihr Abschluss ausreichend ist.

Sie haben noch keinen Nachweis?

Informationen zum Einbürgerungstest bei der Kreisvolkshochschule Nordhausen.

Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Das Bekenntnis muss persönlich erfolgen.
  • Eine Vorbereitung auf das Gespräch ist notwendig.

Die Antragsabgabe muss persönlich erfolgen.