FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten
In den FAQ´s erhalten Sie Informationen zum Thema Einbürgerung sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
- Arbeitsvertrag & aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen (letzten 3 Monate)
- Rentenbescheid
- Bei Selbstständigkeit – Steuerbescheide
- Weitere Nachweise über Leistungen oder Einkünfte
Bitte bringen Sie Ihre aktuellen Dokumente mit.
Beispiele:
- gültiger Reisepass
- Aufenthaltstitel (eAT)
- Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel (falls vorhanden)
- ggf. Reiseausweis für Flüchtlinge und BAMF-Bescheid
Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, muss jeweils ein eigener Antrag gestellt werden. Minderjährige Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit einem Elternteil miteingebürgert werden oder ihre gesetzlichen Vertreter stellen einen Antrag für die Kinder.
- Sprachzertifikat B1
- in Deutschland erworbener Schul-, Studien oder Berufsabschluss
(Kindergeldbescheid, Wohngeldbescheid, Bescheid über Kinderzuschlag)
- Bestandener Einbürgerungstest
- Bestandener Test „Leben in Deutschland“
- Geeigneter deutscher Schulabschluss
- Geeigneter deutscher Studienabschluss
Bitte fragen Sie bei der Einbürgerungsbehörde nach, ob Ihr Abschluss ausreichend ist.
Sie haben noch keinen Nachweis?
Informationen zum Einbürgerungstest bei der Kreisvolkshochschule Nordhausen.
- Das Bekenntnis muss persönlich erfolgen.
- Eine Vorbereitung auf das Gespräch ist notwendig.
Die Antragsabgabe muss persönlich erfolgen.