FAQ - häufig gestellte Fragen und Antworten
In den FAQ´s erhalten Sie Informationen zum BürgerServiceZentrum sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Grundsätzlich ist eine Terminbuchung immer zwingend notwendig!
Ausnahmen:
Fahrerlaubnis: Abholung der neu beantragten Fahrerlaubnis
Zulassung: die Zulassung von Kurzzeitkennzeichen, die Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges und die Adressänderung bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb des Landkreises Nordhausen
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Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind*: |
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Ausstellungsjahr |
letztmöglicher Umtausch |
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1999 – 2001 |
19.01.2026 |
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2002 – 2004 |
19.01.2027 |
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2005 – 2007 |
19.01.2028 |
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2008 |
19.01.2029 |
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2009 |
19.01.2030 |
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2010 |
19.01.2031 |
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2011 |
19.01.2032 |
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2012 – 18.01.2013 |
19.01.2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ein SEPA-Lastschriftmandat bekommen Sie im Frontoffice des BürgerServiceZentrums an der Info ausgehändigt.
Bei der Verleihung eines Fahrzeuges an und von Privatpersonen müssen die Daten nicht eingetragen werden.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- CoC (Übereinstimmungsbescheinigung)
- Personalausweis
- eVb-Nr. von der Versicherung
- SEPA-Lastschriftmandat
- gültiger HU-Bericht
- Rechnung, Kaufvertrag
- Kennzeichenwunsch
- Vollmacht
- Importfahrzeuge brauchen ein Gutachten
- Einzelunternehmer brauchen Gewerbeanmeldung
- Firmen (z. B. GmbH) brauchen eine Gewerbeanmeldung mit Handelsregisterauszug
- Neuwagen haben noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I
Bei einer Namensänderung muss der Name in den Papieren geändert werden, damit die Daten der Echtheit entsprechen.
Die Termine für die Schuleingangsuntersuchungen können jedes Jahr ab September für das kommende Schuljahr vereinbart werden.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter diesem Link:
Seit dem 19.01.2013 ist das Ausstellungsdatum unter Nummer 4a. und das Ablaufdatum unter 4b. auf der Vorderseite des Führerscheins abzulesen.
Was bedeutet das Sternchen in Spalte 10 auf meinem Führerschein?
In diesem Fall gilt das Datum im Feld 14 als Erteilungsdatum dieser Fahrerlaubnisklasse.
Den HU-Stempel finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Meist befindet er sich auf der Rückseite links oben.
Das Kurzzeitkennzeichen (gelb) ist nur für 1-6 Tage gültig und das Ausfuhrkennzeichen (rot) ist meist für 15 oder 30 Tage gültig, je nachdem wie es gewünscht ist kann die Anzahl der Tage variieren.
Wenn Sie einen Termin im BürgerServiceZentrum haben, können Sie für 30 Minuten direkt vor der Tür parken. Dort gibt es 2 Parkplätze und 2 Behindertenparkplätze, oder Sie parken in unserer Tiefgarage während der Öffnungszeiten, in der 1. Stunde kostenfrei.
Als Privatperson ist die Online-Zulassung oder Online-Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs nicht möglich.
Ja, das ist möglich, dafür müssen Sie Ihr Kennzeichen, den Fahrzeugschein, Ihren Personalausweis und ggfs. eine Vollmacht mitbringen.
Im Normalfall werden die Führerscheine frühzeitig vor dem 18. Geburtstag bestellt, sodass er ab dem Geburtstag abgeholt werden kann.
Besteht ein Fahrschüler seine Prüfung jedoch erst ein paar Tage vor Vollendung des 18. Lebensjahres, dauert die Lieferung in die Fahrerlaubnisbehörde des Führerscheins ab dem Tag des Bestehens ca. 4-5 Wochen.
Wichtige Dokumente wie z. B. ein HU-Gutachten werden als Original benötigt, d. h. das Einreichen per E-Mail ist nicht immer vorteilhaft, da sowieso in den meisten Fällen eine Unterschrift von Ihnen benötigt wird.
Ja, da wir hier bei uns im Landratsamt eine Prägestelle haben, können Sie Ihr Kennzeichen hier erwerben.