Betreuungsbehörde
Was bedeutet rechtliche Betreuung?
Jeder kann infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder Alterserscheinungen entscheidungs- oder handlungsunfähig werden. Liegt keine ausreichende Vollmacht vor, kann nicht ohne weiteres ein Angehöriger eine Entscheidung für Sie treffen.
Einen rechtlichen Betreuer erhalten Volljährige, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr allein besorgen können und einer Unterstützung bedürfen.
Grundsätzlich ist eine Betreuung freiwillig.
Welche Aufgaben hat die Betreuungsbehörde?
- Beratung zur gesetzlichen Betreuung
- Beratung zu Vorsorgemöglichkeiten, Beglaubigung von Vollmachten und Betreuungsverfügungen
- Beratung/Vermittlung zu anderen geeigneten Hilfen
- Beratung Bevollmächtigter und Betreuer
- Mitwirkung im gerichtlichen Betreuungsverfahren
- Unterstützung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer
- Registrierung Berufsbetreuer
Wie läuft ein Betreuungsverfahren ab?
Antrag auf Betreuung
Jeder kann für sich selbst eine Betreuung in der Betreuungsbehörde beantragen oder diese für eine hilfebedürftige Person beim Betreuungsgericht im Amtsgericht Nordhausen.
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Betreuungsgericht
- alle Informationen laufen beim Betreuungsgericht zusammen
- das Gericht informiert und befragt die betroffene Person persönlich
- es bezieht weitere Beteiligte ein, um ein möglichst umfassendes Bild der Situation zu erhalten
- als Betreuer können nahestehende Angehörige oder auch Berufsbetreuer, je nach persönlichem Wunsch, bestellt werden
- es prüft die Voraussetzungen und fasst anhand der Ergebnisse einen schriftlichen Beschluss über die Notwendigkeit einer Betreuung, deren Inhalt und Dauer
Hinweis
Mit einer Vollmacht können Sie ein solches Verfahren entbehrlich machen.
Vorsorgemöglichkeiten – wir informieren Sie
Die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung dienen dazu, in gesunden Tagen für den Fall vorzusorgen, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr allein, ohne Unterstützung regeln kann.
Vorsorgevollmacht
Sie möchten sicher sein, dass eine Person, der Sie vollständig vertrauen, für Sie handeln kann, wenn Sie vorübergehend oder dauerhaft Ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können? Bei der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie einen Bevollmächtigten, der im „Fall der Fälle“ für Sie handeln kann.
Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung können Sie eine Person benennen, für den Fall, dass später eine Betreuung notwendig wird. Diese Person wird dann vom Betreuungsgericht für Sie als Betreuer bestimmt. So können Sie sicher sein, dass die Person Ihres Vertrauens Ihr gesetzlicher Betreuer wird.
Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung können Sie Ihre Wünsche bezüglich medizinischer Behandlung für den Fall festlegen, dass Sie sich nicht mehr selbst äußern können. Sie können eine Vertrauensperson bestimmen, die hinsichtlich ärztlicher Eingriffe bei schwerster Krankheit oder im Sterbeprozess Ihren Willen für Sie durchsetzt.
Hinweis
Für die Beglaubigung von Unterschriften auf Vollmachten und Betreuungsverfügungen erheben wir eine Gebühr von 10 €.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie zu diesem ein gültiges Ausweisdokument mit.
An wen kann ich mich wenden?
Landratsamt Nordhausen
Gesundheitsamt - Betreuungsbehörde
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Tel.: 03631 911-5501/-5502/5503/-5504/-5400
E-Mail: Betreuung@lrandh.thueringen.de