Unterhalts-Vorschuss

Sie haben ein Kind bekommen?
Sie haben sich getrennt?
Von ihrem Partner.
Sie kümmern sich allein um das Kind.

Dann können sie Geld bekommen.
Wenn der andere Eltern-Teil nicht genug Geld hat.
Oder nicht pünktlich bezahlt.
Um sie zu unter-stützen.

Den Unterhalts-Vorschuss gibt es bis das Kind 18 ist.
Und so lange die Voraus-Setzungen da sind.
Wieviel Geld sie bekommen ist unter-schiedlich.
Es hängt ab von:
Wie hoch ist ihr Bedarf?
Das bedeutet:
Wieviel Geld braucht das Kind?
Das nennt man Mindest-Unterhalt.
Der Mindest-Unterhalt richtet sich:
Nach dem Alter des Kindes.
Es gibt Alters-Stufen.
Jede Alters-Stufe hat einen Mindest-Unterhalt.
Das Kinder-Geld zählt nicht dazu.
Haben sie Fragen?
Wir beraten Sie.
Sie können zu uns kommen.
Das ist unsere Adresse:
Landratsamt Nordhausen
FG Elterngeld, BAföG und Unterhalt
Behringstraße 3
99734 Nordhausen