Kita-Zuschuss und BAföG

Kita-Zuschuss

Kinder-Tages-Stätten heißen kurz Kita.

Kitas kosten Geld.

Eltern müssen bezahlen.

Wenn das Kind in die Kita geht.

Das nennt man Eltern-Beitrag.

Manche Eltern haben wenig Geld.

Und können das nicht bezahlen.

Dann können sie einen Antrag für Kita-Zuschuss stellen.

Wenn der Antrag in Ordnung ist.

Dann wird er bewilligt.

Und die Eltern bekommen Geld.

Damit das Kind in die Kita gehen kann.

Das Geld bezahlt das Jugend-Amt.

Bafög

In Deutschland kann jeder Mensch:

  • Zur Schule gehen

  • Eine Ausbildung machen

  • An der Universität studieren

Auch Menschen mit wenig Geld.

Sie können einen Antrag stellen.

Für eine Unter-Stützung.

Das heißt dann:

Aus-Bildungs-Förderung

Die Regeln dafür stehen im Gesetz.

Das Gesetz heißt:

Bundes-Ausbildungs-Förderungs-Gesetz

Abgekürzt heißt das: BAföG

Es gibt viele Regeln dafür.

Und wir brauchen viele Unter-Lagen.

Melden sie sich früh.

Damit der Antrag bearbeitet wird.

Sie können BAföG bekommen.

Zum Beispiel für:

Ein Praktikum in der Schul-Zeit.

Dafür gibt es Voraus-Setzungen.

Diese werden geprüft.

BAföG gibt es jeden Monat.

Das nennt man Bedarf.

So lange man:

  • Zur Schule geht.

  • Oder eine Aus-Bildung macht

  • Oder studieren.

Das nennt man Anspruch.

Anspruch ist der Grund.

Warum sie Geld bekommen.

Zur Unter-Stützung.

 

Sie können das Geld behalten.

Und müssen es nicht zurück-geben.

Wenn sie zur Schule gehen.

Sie können BAföG bekommen wenn:

  • Sie in der 10. Klasse sind.

Und nicht mehr zuhause wohnen.

Weil die Schule so weit weg ist.

  • Wenn sie zur Schule gehen.

Und eine Zeit nicht in Deutschland sind.

Sondern in einem anderen Land.

Das nennt man: Ausland-Aufenthalt.

Dann können sie auch Geld für die Reise bekommen.

  • Wenn sie einen Schul-Abschluss nach-holen.

An einer Abend-Schule.

Oder an einem Kolleg.

Das nennt man eltern-unabhängiges BAföG.

  • Wenn Sie ein Praktikum machen.

Zum Beispiel bei einer Aus-Bildung.

Die Aus-Bildung muss förder-fähig sein.

Das steht im Gesetz.

 

Es werden nur Praktika gefördert die wichtig sind.

Für die Aus-Bildung oder die Schule.

Das nennt man Pflicht-Praktikum.

Machen sie eine Ausbildung?

Oder ihr Kind?

Oder wollen sie studieren?

Dann können sie sich bei uns melden.

 

Wir beraten Sie.

Welches BAföG für sie passt.

Haben sie Fragen?

Sie können zu uns kommen.

Das ist unsere Adresse:

Landratsamt Nordhausen

FG Elterngeld, BAföG und Unterhalt

Behringstraße 3

99734 Nordhausen

Das sind die Öffnungs-Zeiten:

Montag von 8:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag von 8:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag von 8:30 bis 18:00 Uhr

Freitag von 8:30 bis 12:00 Uhr.

Sie können uns einen Brief schreiben.

Sie können uns anrufen.

Das ist unsere Telefon-Nummer:

03 63 1 91 15 20 1

Sie können ein Fax senden.

Das ist die Fax-Nummer:

03 63 19 11 50 49

Sie können uns eine E-Mail schreiben.

Das ist unsere E-Mail-Adresse:

bafoeg@lrandh.thueringen.de