Eltern-Geld

Eltern-Geld ist für Eltern.

Von Babys oder kleinen Kindern.

Zum Beispiel wenn:

Die Frau ein Baby bekommt.

Sie kann Eltern-Zeit machen.

Und geht nicht arbeiten.

Eltern-Zeit bedeutet:

Die Mutter sorgt für das Baby.

Oder für ein kleines Kind.

Das kann auch der Vater machen.

Wenn er die Mutter unter-stützen will.

 

Dafür gibt es:

  • Eltern-Geld-Plus

  • Oder den Partner-Schafts-Bonus.

Das bedeutet:

Beide Eltern kümmern sich.

Um das Baby.

Oder das kleine Kind.

Eltern-Geld gibt es auch.

Zum Beispiel für:

  • Arbeits-Lose Eltern

  • Allein-Erziehende Eltern

  • Adoptiv-Kinder

  • Kinder in Adoptiv-Pflege

Eltern-Geld gibt es nicht für immer.

Nur für einen Zeit-Raum.

So lange die Kinder klein sind.

Und man sich sehr kümmern muss.

 

Man kann die Zeit auf-teilen.

Zwischen den Eltern.

Das müssen sie sagen.

Wenn sie den Antrag stellen.

Wer soll zu Hause sein.

Und wie lange.


Sie entscheiden dann.

Welches Eltern-Geld soll es sein:

  • Normales Eltern-Geld.

  • Eltern-Geld-Plus.

  • Partner-Schafts-Bonus.

Das Eltern-Geld wird berechnet.

Von der Eltern-Geld-Stelle.

Es kommt darauf an.

Wie viel Geld sie verdient haben.

Mit der Arbeit.

Vor der Geburt.

Haben sie nicht gearbeitet?

Oder haben kein Ein-Kommen?

Man bekommt trotzdem Geld.

Das heißt: Mindest-Betrag

Beim Eltern-Geld sind das 300 Euro.

Für jeden Eltern-Geld Monat.

Haben sie Fragen?

Sie können uns anrufen.

Das ist unsere Telefon-Nummer:

03 63 1 91 15 20 1

Sie können ein Fax senden.

Das ist die Fax-Nummer:

03 63 19 11 50 49

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elterngeld@lrandh.thueringen.de