Bei-Stand-Schaft

Eltern müssen sich um Kinder kümmern.
Dafür gibt es eine Pflicht.
Pflicht heißt: Man muss das tun.
Das steht im Gesetz.
Wenn Sie allein-erziehend sind.
Dann muss der andere Eltern-Teil Unter-Halt bezahlen.
Das ist seine Pflicht.
Sie haben einen Anspruch darauf.
Das heißt:
Sie können das verlangen.

Als Mutter:
Wenn sie im Mutter-Schutz sind.
Das ist die Zeit vor der Geburt.
Wenn sie zum Beispiel noch arbeiten.
Als Vater:
Dann haben sie Anspruch.
Wenn das Kind geboren ist.

Wenn ein Eltern-Teil seine Pflicht nicht erfüllt.
Dann kann das Jugend-Amt sie beraten.
Welche Rechte sie haben.
Das Jugend-Amt kann sie unter-stützen.

Bei-Stand-schaft ist eine Unter-Stützung.
Die kann man beantragen.
Sie ist kostenlos und freiwillig.
Bei-Stand-schaft bedeutet:
Das Jugend-Amt unter-stützt.
Die Eltern bei der Erziehung.
Dem Kind soll es gut gehen.
Das nennt man Kindes-Wohl.

Das Kindes-Wohl muss sicher sein.
Darum kümmern sich Erwachsene.
Das können die Eltern sein.
Oder die Groß-Eltern.
Oder das Jugend-Amt.

Das Jugend-Amt hat die Aufgaben:
- Vater-Schaft fest-stellen
Das bedeutet:
Den echten Vater finden.
Wenn man es nicht weiß.

- Unter-Halts-Ansprüche stellen
- Eltern über Rechte beraten.
Bei-Stand-Schaft kann man beantragen:
Vor der Geburt:
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind.
Und sich nicht gemeinsam kümmern.

Bei-Stand-Schaft kann man beenden.
Durch schriftliche Erklärung.
Wenn das Kind voll-jährig ist.
Kann es sich weiter-helfen lassen.
Vom Jugend-Amt.
Bis es 21 Jahre ist.
Haben sie Fragen?
Wir beraten Sie.
Sie können zu uns kommen.
Das ist unsere Adresse:
Landratsamt Nordhausen
FG Elterngeld, BAföG und Unterhalt
Behringstraße 3
99734 Nordhausen