Bei-Stand-Schaft

Eltern mit Kind im Roll-Stuhl

Eltern müssen sich um Kinder kümmern.

Dafür gibt es eine Pflicht.

Pflicht heißt: Man muss das tun.

Das steht im Gesetz.

 

Wenn Sie allein-erziehend sind.

Dann muss der andere Eltern-Teil Unter-Halt bezahlen.

Das ist seine Pflicht.

Sie haben einen Anspruch darauf.

Das heißt:

Sie können das verlangen.

Frau ist schwanger

Als Mutter:

Wenn sie im Mutter-Schutz sind.

Das ist die Zeit vor der Geburt.

Wenn sie zum Beispiel noch arbeiten.

 

Als Vater:

Dann haben sie Anspruch.

Wenn das Kind geboren ist.

Land-Rats-Amt

Wenn ein Eltern-Teil seine Pflicht nicht erfüllt.

Dann kann das Jugend-Amt sie beraten.

Welche Rechte sie haben.

Das Jugend-Amt kann sie unter-stützen.

Person gibt Antrag ab

Bei-Stand-schaft ist eine Unter-Stützung.

Die kann man beantragen.

Sie ist kostenlos und freiwillig.

Bei-Stand-schaft bedeutet:

 

Das Jugend-Amt unter-stützt.

Die Eltern bei der Erziehung.

Dem Kind soll es gut gehen.

Das nennt man Kindes-Wohl.

Gesetzbuch

Kindes-Wohl heißt:

Das Kind hat Rechte.

Das Kind ist aber zu klein.

Um sich die Rechte zu nehmen.

Grund-Sicherung - Geld für Essen, Geld für Miete, Geld zum Leben

Das Kind soll gut leben.

Dafür braucht es Geld.

Zum Beispiel für Essen.

Oder die Wohnung.

Land-Rats-Amt

Das Kindes-Wohl muss sicher sein.

Darum kümmern sich Erwachsene.

Das können die Eltern sein.

Oder die Groß-Eltern.

Oder das Jugend-Amt.

Vater mit Kind

Das Jugend-Amt hat die Aufgaben:

  • Vater-Schaft fest-stellen

Das bedeutet:

Den echten Vater finden.

Wenn man es nicht weiß.

Beratung mit drei Personen
  • Unter-Halts-Ansprüche stellen

  • Eltern über Rechte beraten.


Bei-Stand-Schaft kann man beantragen:

Vor der Geburt:

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Und sich nicht gemeinsam kümmern.

Geburtstags-Torte - 18. Geburtstag

Nach der Geburt:

Bis das Kind voll-jährig ist.

Brief

Bei-Stand-Schaft kann man beenden.

Durch schriftliche Erklärung.

Wenn das Kind voll-jährig ist.

Kann es sich weiter-helfen lassen.

Vom Jugend-Amt.

Bis es 21 Jahre ist.

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