Bei-Stand-Schaft

Eltern müssen sich um Kinder kümmern.

Dafür gibt es eine Pflicht.

Pflicht heißt: Man muss das tun.

Das steht im Gesetz.

 

Wenn Sie allein-erziehend sind.

Dann muss der andere Eltern-Teil Unter-Halt bezahlen.

Das ist seine Pflicht.

Sie haben einen Anspruch darauf.

Das heißt:

Sie können das verlangen.

Als Mutter:

Wenn sie im Mutter-Schutz sind.

Das ist die Zeit vor der Geburt.

Wenn sie zum Beispiel noch arbeiten.

 

Als Vater:

Dann haben sie Anspruch.

Wenn das Kind geboren ist.

Wenn ein Eltern-Teil seine Pflicht nicht erfüllt.

Dann kann das Jugend-Amt sie beraten.

Welche Rechte sie haben.

Das Jugend-Amt kann sie unter-stützen.

Bei-Stand-schaft ist eine Unter-Stützung.

Die kann man beantragen.

Sie ist kostenlos und freiwillig.

Bei-Stand-schaft bedeutet:

 

Das Jugend-Amt unter-stützt.

Die Eltern bei der Erziehung.

Dem Kind soll es gut gehen.

Das nennt man Kindes-Wohl.

Kindes-Wohl heißt:

Das Kind hat Rechte.

Das Kind ist aber zu klein.

Um sich die Rechte zu nehmen.

Das Kind soll gut leben.

Dafür braucht es Geld.

Zum Beispiel für Essen.

Oder die Wohnung.

Das Kindes-Wohl muss sicher sein.

Darum kümmern sich Erwachsene.

Das können die Eltern sein.

Oder die Groß-Eltern.

Oder das Jugend-Amt.

Das Jugend-Amt hat die Aufgaben:

  • Vater-Schaft fest-stellen

Das bedeutet:

Den echten Vater finden.

Wenn man es nicht weiß.

  • Unter-Halts-Ansprüche stellen

  • Eltern über Rechte beraten.


Bei-Stand-Schaft kann man beantragen:

Vor der Geburt:

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Und sich nicht gemeinsam kümmern.

Nach der Geburt:

Bis das Kind voll-jährig ist.

Bei-Stand-Schaft kann man beenden.

Durch schriftliche Erklärung.

Wenn das Kind voll-jährig ist.

Kann es sich weiter-helfen lassen.

Vom Jugend-Amt.

Bis es 21 Jahre ist.

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