Wieder mehr Anlaufstellen für Altkleider-Sammelcontainer in der Stadt Nordhausen
Anfang Juli hat das Landratsamt darüber informiert, dass es vorübergehend zum Abzug von Altkleider-Sammelcontainern im Stadtgebiet von Nordhausen gekommen ist. Ursächlich hierfür war der hohe Anteil an Fremdstoffen, welcher die Verwertung der gesammelten Altkleider verwehrte. Die Situation hat sich nunmehr entspannt. In der letzten Woche ist es wieder zum Aufstellen von 14 gewerblichen Altkleider-Sammelcontainern an 7 Standorten im Stadtgebiet von Nordhausen gekommen. Die Standorte sind: Hesseröder Landstraße (3 St.), Theodor-Neubauer-Straße (Parkplatz Grundschule, 2 St.), Am Alten Tor (Parkplatz Zur Rothleimmühle, 2 St.), Stresemannring/Ecke Lönsstraße (2 St.), Rudolf-Breitscheid-Straße (gegenüber Amtsgericht, 1 St.), Karl-Meyer-Straße (Parkplatz Wendeschleife Straßenbahn, 2 St.) und Am Hagenberg/Ecke Am Warttürmchen (2 St.). Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit ist auf dem Wertstoffhof der Südharzwerke Nordhausen – Entsorgungsgesellschaft mbH in der Robert-Blum-Straße 1 gegeben.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass in die aufgestellten Altkleider-Sammelcontainer ausschließlich gut erhaltene, tragfähige und somit wiederverwendbare, saubere und trockene Bekleidungs- und Haushaltstextilien in zugebundenen und reißfesten Säcken gehören. Dazu zählen beispielsweise Kleidung für Erwachsene und Kinder, Schuhe (paarweise zusammengebunden), Bettwäsche, Handtücher, Tischwäsche, Federbetten und tragbare Taschen und Gürtel.
Nicht in die Altkleidercontainer gehören stark verschmutzte und nasse Kleidung und zerrissene oder nicht mehr tragfähige Kleidung. Weiterhin nicht in die Altkleidercontainer gehören Decken mit wattierter Füllung, Restmüll, Hausmüll jeglicher Art, Teppiche, Matratzen, Kissen und Polster (z.B. Sofakissen oder Gartenauflagen), Elektrogeräte, Spielzeug, Bücher, Bauschutt und Tierbedarf (z.B. Hunde- und Pferdedecken, Tierkörbchen oder Tierzubehör). Diese Fremdstoffe bzw. nicht verwertbaren Abfälle sind gesondert zu entsorgen und dürfen weder in noch neben den Altkleidercontainern entsorgt werden. Sollte dies trotzdem geschehen so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden kann und bei Ermittlung des Verursachers auch geahndet wird.
Neben der Entsorgung in Sammelcontainern gibt es auch zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterverwendung tragfähiger Textilien. Diese können beispielsweise auf verschiedenen Online-Plattformen, auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder Second-Hand-Läden angeboten werden. Es wird empfohlen, in diesen Einrichtungen vorab anzufragen, ob aktuell Bedarf besteht. Teilweise bietet auch der Einzelhandel eine Rücknahmemöglichkeit an und gewährt dabei gegebenenfalls sogar einen Rabatt auf den nächsten Einkauf.