Verdacht auf Vogelgrippe am Stausee Kelbra
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat heute das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen über den Fund von drei verendeten Kranichen am Stausee Kelbra informiert. Es besteht der amtliche Verdacht, das die Tiere an der Vogelgrippe, der Aviären Influenza, verendet sind. Weitere Informationen zur genauen Lage der aufgefundenen Tiere liegen bisher nicht vor.
Die Verwaltung des Naturparks Kyffhäuser, die auch den Bereich des Stausees Kelbra mit betreut, hat das hiesige Veterinäramt bereits informiert. Die dort angestellten Ranger wurden sensibilisiert, verstärkt auf verendete Wildvögel zu achten. Eine Begehung findet derzeit statt. Wer verendete Tiere im Landkreis Nordhausen findet, wird gebeten sich umgehend an das Veterinäramt bzw. am Wochenende an die Leitstelle Nordhausen zu wenden.
Aktuell wurden im Landkreis Nordhausen keine verendeten Wildvögel aufgefunden. Nach der derzeitigen Risikobeurteilung geht das Veterinäramt nicht davon aus, dass die Anordnung zur Aufstallung von Geflügel erforderlich wird. Eine erneute Risikobeurteilung wird nach dem aktuellen Tierseuchengeschehen durchgeführt. Das Veterinäramt ermahnt jedoch die örtlich angrenzenden Hausgeflügelhalter eindringlich, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Dazu gehören unter anderem der Schutz von Futter und Tränkwasser vor Wildvögeln, die Sicherung der Ein- und Ausgänge von Ställen gegen unbefugten Zutritt und das Versehen der Ställe mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion. Vor dem Betreten der Geflügelhaltung sollte jedermann gründlich die Hände waschen, die Schuhe desinfizieren, Schutzkleidung anlegen und die einzusetzenden Gerätschaften reinigen und desinfizieren. Alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Nordhäuser Veterinäramt anzuzeigen. Bei unklaren Krankheits- oder Todesfällen bei Geflügel sollte die Veterinärbehörde bitte ebenfalls informiert werden. Das Veterinäramt stimmt sich aktuell regelmäßig mit den betroffenen Nachbarlandkreisen über weitere Maßnahmen ab.
Derzeit rasten wieder tausende Kraniche auf ihrem langen Flug gen Süden rund um den Stausee Kelbra. Um die scheuen Tiere während dieser Ruhephase nicht zu stören, hat der Landkreis Nordhausen bereits vor Jahren eine Allgemeinverfügung erlassen (https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegungen). Demnach ist das Betreten bestimmter Bereiche um den Stausee von Anfang Oktober bis Ende Dezember nicht erlaubt bzw. stark eingeschränkt. Damit ist nun aber auch einer Verschleppung des Virus beispielsweise durch Wanderer vorgebeugt.
Das Vetererinäramt des Landkreises Nordhausen ist erreichbar unter Tel. 03631 911-3601 oder per E-Mail an Veterinaeramt@lrandh.thueringen.de