Tierseuchenkrisenstab diskutiert Maßnahmen zur Vogelgrippe
Der Tierseuchenkrisenstab des Landkreises Nordhausen hat sich heute getroffen, um die erforderlichen Maßnahmen nach den aktuell vermehrt aufgefundenen verendeten Kranichen festzulegen. Am Wochenende gab es weitere Suchaktionen des Veterinäramtes in Zusammenarbeit mit den Feuerwehren Heringen, Auleben und Windehausen. Auch mit der Drohne des Katastrophenschutzzugs wurde das Gebiet überflogen. Insgesamt wurden in den letzten Tagen rund 150 tote Tiere gefunden, die nicht nur punktuell, sondern weitflächig verteilt waren. Zudem wurden weitere Funde der Leitstelle gemeldet, einzelne Funde gab es bereits auch in Nordhausen und Ellrich.
Im benachbarten Landkreis Mansfeld-Südharz hat sich der Verdacht auf die hochansteckende Vogelgrippe, die aviäre Influenza, bei den mehr als 50 rund um den Stausee Kelbra verendeten Kranichen bestätigt. Daraufhin hat der Nachbarkreis heute in einer Allgemeinverfügung die Aufstallung von Hausgeflügel in bestimmten Orten beispielsweise in der Goldenen Aue, der Gemeinde Südharz und der Stadt Sangerhausen festgelegt. Auch im Kyffhäuserkreis wurde heute die Geflügelpest im zweiten Laborbefund bestätigt und es wurde ebenfalls eine Stallpflicht für Hausgeflügel veranlasst.
Bei den im Landkreis Nordhausen aufgefundenen toten Kranichen deutet ein erstes Laborergebnis ebenfalls auf die Vogelgrippe hin, die Bestätigung durch das Referenzlabor wird morgen erwartet. Das Veterinäramt geht vom Nachweis der Vogelgrippe aus und rechnet deshalb mit einer Verpflichtung zur Aufstallung von Geflügel, um einem Übergriff der hochansteckenden, tödlichen Erkrankung auf Hausgeflügelbestände zu verhindern. Die Stallpflicht wird das gesamte Landkreisgebiet betreffen, da die Kraniche überall in der Region unterwegs sind und bei einer Erkrankung auch mitten im Flug abstürzen können. Somit lassen sich die Fundorte nicht eingrenzen. Aktuell rasten etwa 16.000 Kraniche in der Region, der Vogelzug kann in Anhängigkeit von der Witterung noch bis Mitte, Ende Dezember anhalten und es kommen immer wieder neue Tiere in die Region.
Schon vor einer Allgemeinverfügung zur Stallpflicht bittet das Veterinäramt alle Hausgeflügelhalter dringend, ihre Biosicherheitsmaßnahmen zu erhöhen und ihre Tiere aufzustallen. Bei unklaren Krankheits- und Todesfällen bei Hausgeflügel sollte umgehend das Veterinäramt informiert werden. Um einer Verschleppung des Virus vorzubeugen, darf das Gebiet rund um den Stausee Kelbra nicht betreten werden. Tote Wildvögel sollten auf keinen Fall berührt werden.
Das Vetererinäramt des Landkreises Nordhausen ist erreichbar unter Tel. 03631 911-3601 oder per E-Mail an Veterinaeramt@lrandh.thueringen.de.