Stallpflicht für Vögel

Auch im Landkreis Nordhausen hat sich jetzt der Verdacht auf einen Ausbruch der hochansteckenden Aviären Influenza, der Geflügelpest oder auch Vogelgrippe bestätigt. Das Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut auf der Insel Riems, hat heute Nachmittag seinem Befund mitgeteilt. Damit erlässt auch der Landkreis Nordhausen eine Stallpflicht für Geflügel und weitere Vogelarten. Die Allgemeinverfügung dazu wurde heute veröffentlicht und tritt ab morgen in Kraft. Die Aufstallung von Hausgeflügel und weiteren Vogelarten gilt bis auf Weiteres im gesamten Landkreis Nordhausen. Die Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung bleiben, die gegen das Eindringen von Wildvögeln gesichert ist. So soll der Übergriff der Vogelgrippe auf Hausgeflügel verhindert werden. Deshalb sind ab jetzt auch Geflügelausstellungen und -märkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art, auch mit anderen gehaltenen Vögeln, nicht erlaubt. Alle Halter von Geflügel und anderen Vögeln im Landkreis Nordhausen sind verpflichtet, ihre Haltung dem Fachbereich Veterinärwesen des Landkreises Nordhausen anzuzeigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um private oder gewerbliche Haltungen handelt.

Rund um den Stausee Kelbra, ein wichtiges Rastgebiet für Kraniche, wurden in den vergangenen Tagen mehrere hundert tote Kraniche gefunden - im Landkreis Nordhausen ebenso wie in den angrenzenden Kreisen Mansfeld-Südharz und Kyffhäuser, wo das FLI die hochansteckende Aviäre Influenza, als die Geflügelpest oder auch Vogelgrippe, auch bereits bestätigt hat. Allein im Landkreis Nordhausen wurden bislang rund 260 verendete Tiere gefunden. Auch in den Nachbarkreisen Mansfeld-Südharz und Kyffhäuser gilt in betroffenen Gemeinden eine Stallpflicht sowie Betretungsverbote rund um den Stausee. Im Landkreis Nordhausen gilt zum Schutz der Kraniche ohnehin in jedem Jahr von Anfang Oktober bis Ende Dezember ein Betretungsverbot in bestimmten Bereichen in der Goldenen Aue, entlang des Stausees Kelbra. Da die Kraniche in der gesamten Region unterwegs sind und bei einer Erkrankung auch mitten im Flug abstürzen können, lassen sich die Fundorte nicht eingrenzen. Totfunde einzelner Tiere gab es bereits in Neustadt, Ellrich, Gudersleben, Niedersachswerfen und Nordhausen. Die restliche Funde konzentrieren sich auf die Gemarkung Heringen. Es gab auch Funde anderer toter Vögel, ein Übergreifen auf andere Vogelarten ist möglich. Aktuell rasten schätzungsweise etwa 7.000 Kraniche hier, der Vogelzug kann je nach Witterung noch bis Ende Dezember anhalten und es kommen immer wieder neue Tiere in die Region.  

Wichtig ist, dass tot aufgefundene Wildvögel auf keinen Fall berührt werden dürfen, um den Virus nicht zu verschleppen. Wer einen toten Wildvogel findet, kann dies über einen neuen WhatsApp-Kontakt dem Veterinäramt melden. Einfach eine WhatsApp-Nachricht an +49 3631 911 3666 senden, möglichst mit dem WhatsApp-Standort des aufgefunden Vogels und bei Bedarf mit einem Foto. Das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen ist telefonisch erreichbar unter 03631 911-3601 oder per E-Mail an Veterinaeramt@lrandh.thueringen.de.

 

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