Pflichtumtausch von Führerscheinen
Anfang 2026 steht die nächste Frist zum Pflichtumtausch alter Führerscheine in den neuen EU-Kartenführerschein an: Alle Fahrerlaubnisse, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wer bis jetzt den Pflichtumtausch noch nicht erledigt hat, dem empfiehlt das Landratsamt Nordhausen zeitnah einen Termin dafür zu vereinbaren. Das geht schnell und bequem online unter https://termine.landkreis-nordhausen.de/. Für alle Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, gilt unabhängig vom Ausstellungsjahr ihres Führerscheins als einheitliche Umtauschfrist der 19. Januar 2033.
Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument, der bisherige Führerschein und ein biometrisches Foto benötigt. Das Passbild kann auch direkt vor Ort im BürgerServiceZentrum des Landratsames Nordhausen am Foto-Terminal selbst gemacht werden. Die Grundgebühr für den Umtausch in einen EU-Kartenführerschein beträgt aktuell 26,50 Euro. Auf Wunsch kann der neue Führerschein gegen eine zusätzliche Gebühr von 6,40 Euro auch direkt nach Hause geschickt werden.
Auch in den nächsten Jahren geht der Pflichtumtausch gestaffelt weiter. Führerscheine mit den Ausstellungsjahren 2002 bis 2004 müssen bis zum 19. Januar 2027, aus den Jahren 2005 bis 2007 müssen bis zum 19. Januar 2028 getauscht werden. Für das Ausstellungsjahr 2008 ist der Stichtag der 19. Januar 2029, für 2009 der 19. Januar 2030, für 2010 der 19. Januar 2031, für 2011 der 19. Januar 2032. Die letzten Kartenführerscheine, ausgestellt zwischen 2012 und dem 18. Januar 2013, müssen bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.