Landschaftsplan Goldene Aue vorgestellt

Den Entwurf des neuen Landschaftsplans für die Goldene Aue hat der Landkreis Nordhausen jetzt gemeinsam mit dem Planungsbüro Dr. Weise Vertretern des Forstamtes, des Bauernverbandes und der Gemeinden Heringen/Helme, Görsbach und Urbach vorgestellt. Der Plan betrifft eine Fläche von rund 10.000 Hektar und ist der erste von sieben erforderlichen Landschaftsplänen im Landkreis. „Die Neuerstellung der Landschaftspläne ist eine grundlegende Investition in die zielgerichtete und dabei nachhaltige umweltverträgliche Entwicklung der Kommunen. Landschaftspläne unterstützen eine nachhaltige und umweltverträgliche Entwicklung einer Kommune, indem sie die Bedürfnisse von Natur und Landschaft mit wirtschaftlichen und baulichen Entwicklungen in Einklang bringen. Sie bieten zahlreiche Vorteile, darunter die Verbesserung der Lebensqualität durch die Gestaltung von Außenbereichen, die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Berücksichtigung von Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Entwicklungsplanung“, sagt Dirk Schimm, der zuständige 2. Beigeordnete des Landkreises. Die betroffenen Gemeinden und Verbände sind nun aufgerufen, diesen ersten Entwurf zu sichten und sich zu beteiligen.
Der Landschaftsplan ist für die kommenden 10 Jahre die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung, speziell für die Flächennutzungsplanung der betroffenen Gemeinde in der Goldenen Aue. Interessant für die Kommunen ist beispielsweise die Möglichkeit eines Ökokontos, eines bauleitplanerisches Maßnahmenkontos, zur Kompensation von Ausgleichsmaßnahmen. Entsprechende Initiativen können bereits im Landschaftsplan vorgeschlagen werden. Ende August soll der Landschaftsplan der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Die endgültige Fassung wird dann ab dem Jahreswechsel auf der Internetseite des Landratsamtes abrufbar sein.
Landschaftspläne bilden die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. An ihren Zielen orientieren sich konkrete räumliche und inhaltliche Erfordernisse und die daraus abzuleitenden Maßnahmen und Möglichkeiten für die beabsichtigte Siedlungsentwicklung. Relevant sind sie zum Beispiel bei raumbedeutsamen Planungen und Umweltverträglichkeitsstudien sowie -prüfungen.