Geflügelhaltung von Vogelgrippe betroffen

In einem Geflügelbestand im Landkreis Nordhausen hat das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV)  bei drei verendeten Gänsen das Aviäre Influenza-Virus nachgewiesen. Betroffen ist eine Haltung mit rund 50 Gänsen und 50 Enten. Die Tiere hatten in ihrer Auslaufhaltung vor der Aufstallungsanordnung des Landkreises Nordhausen Kontakt mit einem Kranich, der das Virus so in die Haltung hineingebracht haben könnte. Das Veterinäramt musste deshalb heute entsprechend der rechtlichen Vorgaben die tierschutzgerechte Tötung der Tiere veranlassen.

Gemäß der tierseuchenrechtlichen Vorgaben muss das Veterinäramt zudem weiterführende Maßnahmen einleiten. Dazu gehört die Einrichtung einer Schutz- und Überwachungszone sowie die klinische Untersuchung  weiterer Geflügelhaltungen im Umkreis des betroffenen Bestands. Hierzu laufen bereits die Abstimmungen mit dem TLV. In der kommenden Woche folgen dazu weitere Informationen.

Im Landkreis Nordhausen gilt seit der Bestätigung des Ausbruchs der hochansteckenden Aviären Influenza durch das Friedrich-Löffler-Institut seit dem 23. Oktober die Stallpflicht für Geflügel und gehaltene Vögel im gesamten Landkreisgebiet. Mehr als 400 verendete Kraniche wurden allein im Landkreis Nordhausen bereits gefunden. Auch im benachbarten Landkreis Mansfeld-Südharz ist inzwischen ein Legehennenbetrieb von der Geflügelpest betroffen. Damit reiht sich die Region ein in die aktuell bundesweit starke Ausbreitung der Vogelgrippe.  

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