Ausbruch Geflügelpest - Schutzzone eingerichtet

Nach dem Ausbruchs der Geflügelpest H 5 N 1 in einer Geflügelhaltung in Gudersleben hat das Veterinäramt des Landkreises Nordhausen heute in einer Allgemeinverfügung die vorgeschriebene Schutz- und Überwachungszone festgelegt. Die Schutzzone betrifft die Orte in einem Radius von mindestens drei Kilometern, das sind: In Ellrich der Bereich Gipsabbau, Straße L1039 bis Kreuzung L1037 sowie die Ortsteile Cleysingen, Gudersleben und Woffleben, außerdem die Orte Steinsee, Hörningen und Mauderode. Die Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern betrifft neben den genannten Orten zusätzlich das Stadtgebiet Nordhausen und die Ortsteile Herreden, Hesserode, Hochstedt, Petersdorf, Rüdigsdorf und Sundhausen sowie die Orte Appenrode, Rothesütte, Sülzhayn, Werna sowie das Stadtgebiet Ellrich, Etzelsrode, Friedrichsthal, Ilfeld, Harzungen, Osterode, Neustadt,  Niedersachswerfen, Branderode, Holbach, Klettenberg, Liebenrode, Mackenrode, Obersachswerfen, Schiedungen, Großwerther, Kleinwerther, Großwechsungen, Kleinwechsungen, Günzerode, Haferungen, Immenrode und Pützlingen. Zudem sind Auleben und Görsbach vom Ausbruch der Geflügelpest in Kelbra, Landkreis Mansfeld-Südharz, betroffen, sie liegen in der dortigen Überwachungszone.

In der Schutz- und Überwachungszone gelten für Haltungen mit Geflügel und anderen Vögeln noch einmal zusätzliche Überwachungs- und Sicherheitsvorgaben, insbesondere im Hinblick auf Desinfektions- und Hygienemaßnahmen. Zudem dürfen Geflügel und andere gehaltene Vögel sowie deren Fleisch und Eier nicht verkauft oder anderweitig in oder aus einem Bestand gebracht werden. Ausnahmen davon können im Fachbereich Veterinärwesen des Landratsamtes Nordhausen erfragt und beantragt werden, bitte zunächst telefonisch melden unter 03631 911-3601. Im gesamten Landkreis Nordhausen gilt zudem weiterhin eine Stallpflicht für Geflügel und andere gehaltene Vögel. Alle Informationen dazu auch unter https://landkreis-nordhausen.de/allgemeinverfuegung.

 

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