Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz

Der Landkreis Nordhausen hat nach einem Kreistagsbeschluss ein Konzept zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erarbeitet.

Unter Arbeitsgelegenheiten im Sinne von § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden bei gemeinnützigen, staatlichen und kommunalen Trägern zur Verfügung gestellte Tätigkeiten verstanden, die dem Allgemeinwohl dienen und den Teilnehmenden eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.

Die Arbeitsgelegenheiten bieten Asylbewerber*innen im laufenden Asylverfahren, Geduldeten und vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer*innen die Möglichkeit, einer persönlich sinnstiftenden Beschäf­tigung nachzugehen. Sie helfen den Teilnehmenden dabei, ihren Tag zu strukturieren, ihre Fähigkeiten zu stärken, Sprachkenntnisse zu erwerben und einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten. Sie können dazu beitragen, die ausbildungs- und arbeitsmarktbezogene Integration zu fördern und berufliche Chancen zu generieren. Innerhalb von Gemeinschaftsunterkünften sollen sie auch deren Aufrechterhaltung und Betreibung dienen. Arbeitsgelegenheiten werden bereitgestellt, wo dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.

Arbeitsgelegenheiten können nach unkomplizierter Abstimmung und Genehmigung durch die AsylbLG-Behörde (Landratsamt Nordhausen, Fachbereich Soziales) eingerichtet werden. Interessenten können sich an unten aufgeführte Kontaktdaten wenden.

Konzeptioneller Leitfaden zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

50-1-31310-agh-leitfaden-250728.pdf (290,6 KiB)

Kontakt

Landratsamt Nordhausen

Fachbereich Soziales
Fachgebiet Leistungen der Sozialhilfe und Asyl

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Telefon: +49 3631 911-5094/-5051

E-Mail: asyl@lrandh.thueringen.de